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Autor Thema: Habe ich einen Sondervertrag?  (Gelesen 10347 mal)

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Offline Datko

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Habe ich einen Sondervertrag?
« am: 07. Mai 2008, 02:40:25 »
Das BGH Urteil vom 29.04.08 des Kartellsenats unterscheidet zwischen
Tarifkunden und Sondervertragskunden.

Wann ist man ein Sondervertragskunde?
-----------

\"Mein\" Vertrag ist aus dem Jahre 1993 und enthält folgende Aussagen:

1.2 Die ... KG liefert Erdgas gemäß den in der Beilage zu den Norm- und Sonderverträgen genannten Kenndaten.
...
4
 ... Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt ...  die Kündigung ist erstmals zum Ablauf von fünf Jahren zulässig. ...

5.2 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt die jeweils gültige \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)\" ...

-----------

Danke

Offline elmex

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Habe ich einen Sondervertrag?
« Antwort #1 am: 07. Mai 2008, 06:54:53 »
Sieht in der Tat ganz danach aus.

Vertragsbestandteile (Vertragsklauseln) des Sondervertrags sollen hiernach die Vorschriften der AVBGasV sein.

Fraglich ist schon, ob deren wirksame Einbeziehung vorliegt. Andernfalls fehlt es gänzlich an einem vertraglichen Leistungsbestimmungsrecht.

Ein solches wird sich jedoch auch bei wirksamer Einbeziehung der AVBGasV in den Sondervertrag nicht aus § 4 AVBGasV ergeben können, weil dessen Wortlaut nicht einmal im Ansatz dem Transparenzgebot des § 307 Abs 1 BGB genügt, vgl. LG Dortmund Urt. v. 18.01.2008 - 6 O 341/06 .

Auch die im Vertrag explizit abgedruckte Preisanpassungsklausel unter Ziff. 2.3 scheint intransparent zu sein, weil der Kunde nach deren Wortlaut nicht im Ansatz erkennen kann, wann, wie und um wieviel sich sein Entgelt ändern wird.

Damit ist wohl mehr als zweifelhaft, ob die in der Vergangenheit seit Vertragsschluß vorgenommenen Preisanpassungen mit Rechtsgrund erfolgten.


Es stellt sich nunmehr die Frage, ob es sinnvoll sein könnte, die überzahlten Beträge für den unverjährten Zeitraum in der Vergangenheit zurückzufordern...

Offline RR-E-ft

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Habe ich einen Sondervertrag?
« Antwort #2 am: 07. Mai 2008, 13:44:09 »
@Datko

Ein Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren ist ein Sondervertrag.

Sicher waren die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise auch weit günstiger als die seinerzeitigen  Allgemeinen Tarife.

Sonst hätte man einen solchen Vertrag als Kunde wohl auch  nicht abgeschlossen.

Schon die Verweisung auf die \"jeweils gültige \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)\" sorgt für Intransparenz.

Man kann bei Vertragsabschluss nur etwas vereinbaren, dessen Inhalt vor/ bei Vertragsabschluss bereits feststeht und bekannt ist.

Offline Kampfzwerg

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Habe ich einen Sondervertrag?
« Antwort #3 am: 07. Mai 2008, 13:44:27 »
@Datko
Zitat
Habe ich einen Sondervertrag?
Zunächst ist das, Entschuldigung, ganz sicher keine Grundsatzfrage!
und gehört hierhin:
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=211

Die Antwort auf diese Frage ist ein glasklares \"JA!\"
Was Sie ebenfalls ganz sicher auch alleine hätten herausfinden können.
Das, was ich eindeutig vermisse, ist ein Erkennenlassen etwas eigener Mühe/Recherche zu dieser Frage.
Ebenso wie zu dieser \"Wann ist man ein Sondervertragskunde?\"
Sorry, wenn ich mich irren sollte, aber so ganz ohne eigene Recherche machen Sie es sich da nicht vielleicht ein bisserl zu einfach?

Die ganzen Konjunktive und Fragezeichen im Beitrag von @Elmex bitte streichen.
Allerdings....
Zitat
Fraglich ist schon, ob deren wirksame Einbeziehung vorliegt. Andernfalls fehlt es gänzlich an einem vertraglichen Leistungsbestimmungsrecht.
....in diesem Absatz hat er sich allerdings irgendwie vergalloppiert ;)

Und um der wahrscheinlich nächsten Frage vorzubeugen:
Eine Kürzung auf die vertraglich vereinbarten Preise ist nicht nur möglich, sondern die einzig sinnvolle und richtige Methode.


@Evitel2004
Ich schlage vor, auch diesen Thread zu verschieben ;)

Offline DieAdmin

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Habe ich einen Sondervertrag?
« Antwort #4 am: 07. Mai 2008, 17:35:57 »
Zitat
Original von Kampfzwerg

@Evitel2004
Ich schlage vor, auch diesen Thread zu verschieben ;)

@Kampfzwerg,

ein guter Vorschlag ;) Hab ihn verschoben. Danke  :)

Offline elmex

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Habe ich einen Sondervertrag?
« Antwort #5 am: 08. Mai 2008, 10:35:21 »
Zitat
Original von Kampfzwerg

Allerdings....
Zitat
Fraglich ist schon, ob deren wirksame Einbeziehung vorliegt. Andernfalls fehlt es gänzlich an einem vertraglichen Leistungsbestimmungsrecht.
....in diesem Absatz hat er sich allerdings irgendwie vergalloppiert ;)


Warum? Biite um Erläuterung...

Im Übrigen dienen die verwendeten Konjunktive zur Anregung eigener Denkprozesse oder zur Entscheidungsfindung, ob der etwas komplexen Materie sachkundigen Rechtsrat einzuholen...

Offline Kampfzwerg

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Habe ich einen Sondervertrag?
« Antwort #6 am: 08. Mai 2008, 12:08:09 »
@Elmex

wenn wir korrekt davon ausgehen, dass hier ein Sondervertrag vorliegt, geht es vordergründig um Preisänderungsklauseln, die gem. 307 wirksam sein müssen
und nicht
um ein \"Leistungsbestimmungsrecht\", das bei Tarifkunden angewandt wird:  § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei.

Und selbst wenn die AGB wirksam einbezogen sein sollten, was sie i.d.R. nicht sind, ergibt sich dann immer noch kein Leistungsbestimmungsrecht!

1. Sie haben es doch selbst schon erwähnt:
Zitat
Ein solches wird sich jedoch auch bei wirksamer Einbeziehung der AVBGasV in den Sondervertrag nicht aus § 4 AVBGasV ergeben können, weil dessen Wortlaut nicht einmal im Ansatz dem Transparenzgebot des § 307 Abs 1 BGB genügt, vgl. LG Dortmund Urt. v. 18.01.2008 - 6 O 341/06 .
und 2.  ;) Sie haben es doch selbst schon erwähnt:
Zitat
Auch die im Vertrag explizit abgedruckte Preisanpassungsklausel unter Ziff. 2.3 scheint intransparent zu sein, weil der Kunde nach deren Wortlaut nicht im Ansatz erkennen kann, wann, wie und um wieviel sich sein Entgelt ändern wird.
ohne Konjunktiv bitte!

 ;)Ich persönlich finde, dass zu viele Konjunktive sicher nicht zur Entscheidungsfindung beitragen, da es nur bedeutet, dass der Antwortende so unsicher zu sein scheint  :), wie der Fragesteller selbst.
Wie soll mich das dann weiterbringen? Ausser, dass ich dann weiss, dass ich immer noch nichts weiss? Das was ich als Fragender suche, ist eine gewisse Sicherheit oder auch Bestätigung bzw. Ablehnung, damit die Richtung etwas klarer wird.
Eine \"Anregung eigener Denkprozesse\" ist allerdings immer positiv!

Offline elmex

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Habe ich einen Sondervertrag?
« Antwort #7 am: 08. Mai 2008, 13:10:53 »
Zitat
Original von Kampfzwerg

wenn wir korrekt davon ausgehen, dass hier ein Sondervertrag vorliegt, geht es vordergründig um Preisänderungsklauseln, die gem. 307 wirksam sein müssen
und nicht
um ein \"vertragliches Leistungsbestimmungsrecht\", das bei Tarifkunden angewandt wird:  § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei.


Eine Preisänderungsklausel soll dem Verwender gerade ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht einräumen, vgl. § 315 Abs. 1 1. HS BGB.

Sie ist die vertragliche Grundlage, aufgrund derer eine Vertragspartei die ihm obliegende vertragliche Leistung beispielsweise in ihrem Umfang einseitig und ohne weitere Abreden mit der anderen Vertragspartei selbst zu bestimmen vermag.

Bei Tarifkunden existiert ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht (§ 4 AVBGasV / § 5 Gas-/StromGVV), welches kraft Gesetzes automatisch Vertragsbestandteil wird, § 1 Abs. 1 Satz 2 Strom-/GasGVV.

Hingegen geht es bei Sonderverträgen primär um die Frage des \"Ob\", also ob eine Vertragspartei überhaupt das Recht hat, den einmal vereinbarten Preis nachträglich einseitig abzuändern (zu bestimmen).

Diese bemisst sich richtigerweise nach §§ 305, 307 BGB, weil die hierfür verwendeten Klauseln allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen.

Davon unterscheidet sich die nachrangige Frage des \"Wie\", also die Art und Weise und den Maßstab, wie die Leistungsbestimmung konkret zu erfolgen hat. Hierfür bietet dann § 315 BGB eine Auslegungsregel, indem er sagt, dass die Leistungsbestimmung im Zweifel dann der Billigkeit zu entsprechen hat.

Ich denke, dass wir trotz der unterschiedlichen Ausdrucksweise das Gleiche meinen...

Offline Kampfzwerg

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Habe ich einen Sondervertrag?
« Antwort #8 am: 08. Mai 2008, 14:06:18 »
@Elmex

....glaube ich auch.
Ich muss aber zugeben, dass ich mich auch verlesen und das Wörtchen \"vertraglich\" übersehen hatte, sorry.
Daher habe ich oben korrigiert.

Positiver Nebeneffekt: der eine oder andere Denkprozess könnte jetzt kürzer ausfallen  =)

Offline Datko

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Habe ich einen Sondervertrag?
« Antwort #9 am: 21. Februar 2009, 06:31:16 »
Ich habe das Wort \"Sondervertrag\" in einem Schreiben aus dem Jahre 2004 gefunden.

Schönen Dank für Ihre Antworten. Nach langem Suchen habe ich jetzt das Wort \"Sondervertrag\" in einem Schreiben des lokalen Versorgers REWAG an mich gefunden.
Siehe: Im dritten Absatz:


MfG

 

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