Energiepreis-Protest > REWAG Regensburg
Habe ich einen Sondervertrag?
Datko:
Das BGH Urteil vom 29.04.08 des Kartellsenats unterscheidet zwischen
Tarifkunden und Sondervertragskunden.
Wann ist man ein Sondervertragskunde?
-----------
\"Mein\" Vertrag ist aus dem Jahre 1993 und enthält folgende Aussagen:
1.2 Die ... KG liefert Erdgas gemäß den in der Beilage zu den Norm- und Sonderverträgen genannten Kenndaten.
...
4
... Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt ... die Kündigung ist erstmals zum Ablauf von fünf Jahren zulässig. ...
5.2 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt die jeweils gültige \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)\" ...
-----------
Danke
elmex:
Sieht in der Tat ganz danach aus.
Vertragsbestandteile (Vertragsklauseln) des Sondervertrags sollen hiernach die Vorschriften der AVBGasV sein.
Fraglich ist schon, ob deren wirksame Einbeziehung vorliegt. Andernfalls fehlt es gänzlich an einem vertraglichen Leistungsbestimmungsrecht.
Ein solches wird sich jedoch auch bei wirksamer Einbeziehung der AVBGasV in den Sondervertrag nicht aus § 4 AVBGasV ergeben können, weil dessen Wortlaut nicht einmal im Ansatz dem Transparenzgebot des § 307 Abs 1 BGB genügt, vgl. LG Dortmund Urt. v. 18.01.2008 - 6 O 341/06 .
Auch die im Vertrag explizit abgedruckte Preisanpassungsklausel unter Ziff. 2.3 scheint intransparent zu sein, weil der Kunde nach deren Wortlaut nicht im Ansatz erkennen kann, wann, wie und um wieviel sich sein Entgelt ändern wird.
Damit ist wohl mehr als zweifelhaft, ob die in der Vergangenheit seit Vertragsschluß vorgenommenen Preisanpassungen mit Rechtsgrund erfolgten.
Es stellt sich nunmehr die Frage, ob es sinnvoll sein könnte, die überzahlten Beträge für den unverjährten Zeitraum in der Vergangenheit zurückzufordern...
RR-E-ft:
@Datko
Ein Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren ist ein Sondervertrag.
Sicher waren die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise auch weit günstiger als die seinerzeitigen Allgemeinen Tarife.
Sonst hätte man einen solchen Vertrag als Kunde wohl auch nicht abgeschlossen.
Schon die Verweisung auf die \"jeweils gültige \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)\" sorgt für Intransparenz.
Man kann bei Vertragsabschluss nur etwas vereinbaren, dessen Inhalt vor/ bei Vertragsabschluss bereits feststeht und bekannt ist.
Kampfzwerg:
@Datko
--- Zitat ---Habe ich einen Sondervertrag?
--- Ende Zitat ---
Zunächst ist das, Entschuldigung, ganz sicher keine Grundsatzfrage!
und gehört hierhin:
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=211
Die Antwort auf diese Frage ist ein glasklares \"JA!\"
Was Sie ebenfalls ganz sicher auch alleine hätten herausfinden können.
Das, was ich eindeutig vermisse, ist ein Erkennenlassen etwas eigener Mühe/Recherche zu dieser Frage.
Ebenso wie zu dieser \"Wann ist man ein Sondervertragskunde?\"
Sorry, wenn ich mich irren sollte, aber so ganz ohne eigene Recherche machen Sie es sich da nicht vielleicht ein bisserl zu einfach?
Die ganzen Konjunktive und Fragezeichen im Beitrag von @Elmex bitte streichen.
Allerdings....
--- Zitat ---Fraglich ist schon, ob deren wirksame Einbeziehung vorliegt. Andernfalls fehlt es gänzlich an einem vertraglichen Leistungsbestimmungsrecht.
--- Ende Zitat ---
....in diesem Absatz hat er sich allerdings irgendwie vergalloppiert ;)
Und um der wahrscheinlich nächsten Frage vorzubeugen:
Eine Kürzung auf die vertraglich vereinbarten Preise ist nicht nur möglich, sondern die einzig sinnvolle und richtige Methode.
@Evitel2004
Ich schlage vor, auch diesen Thread zu verschieben ;)
DieAdmin:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
@Evitel2004
Ich schlage vor, auch diesen Thread zu verschieben ;)
--- Ende Zitat ---
@Kampfzwerg,
ein guter Vorschlag ;) Hab ihn verschoben. Danke :)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln