Energiepreis-Protest > Stadtwerke Erfurt

Musterverfahren Erfurt

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Golyard:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die 1. Kammer für Handelsssachen hat in dem Verfahren 1 HKO 46/08 am 23.09.2008 folgenden Beschluss verkündet:

In dem Rechtsstreit

SWE Energie GmbH ./. (Kunde)

hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Erfurt
durch Vorsitzenden Richter am Landgericht K.
am 23.09.2008 beschlossen:

1.

Der Klägerin wird aufgefordert, die Billigkeit der streitigen Preiserhöhungen unter Offenlegung ihrer Kalkulationen bis zum 20.10.2008 darzulegen.

2.

Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird anberaumt auf Dienstag, .....
--- Ende Zitat ---

Können Sie mir bitte einmal den Link senden. Unter Goggle finde ich dieses \"Urteil\" nicht.

Danke

RR-E-ft:
@Golyard

Der Beschluss wurde am 23.09.2008 am Landgericht Erfurt öffentlich verkündet. Jeder, der wollte, konnte an dem öffentlichen Verkündungstermin teilnehmen. Der Beschluss  ist nicht (im Internet) veröffentlicht. Als Verfahrensbeteiligter habe ich selbst eine Ausfertigung dieses Beschlusses vorliegen.

RR-E-ft:
Der Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 23.09.2008 [1 HKO 46/08] liegt in Kopie der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. in Erfurt und dem Bund der Energieverbraucher e.V. in Unkel vor.

Golyard:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Der Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 23.09.2008 [1 HKO 46/08] liegt in Kopie der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. in Erfurt und dem Bund der Energieverbraucher e.V. in Unkel vor.
--- Ende Zitat ---

Danke Ihnen für die Mitteilung.

DieAdmin:

--- Zitat ---09.10.2008 Stadtwerke Erfurt muss Kalkulation offen legen

Die Stadtwerke Erfurt führen zur Zeit noch verschiedene Prozesse gegen Kunden, die den Preiserhöhungen der Vergangenheit widersprochen und nicht gezahlt hatten.
Das Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen, entschied am 23.09.2008, dass die SWE Energie GmbH Erfurt zum Nachweis der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit die Preiskalkulationen offen zu legen hat. Das Unternehmen war der Meinung, den Billigkeitsnachweis bereits in anderen Verfahren erbracht zu haben. In diesen Verfahren hatte es jedoch bisher nur einfache Schreiben ihrer Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Das Landgericht Erfurt geht davon aus, dass die Schreiben der Wirtschaftsprüfer zum Nachweis der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen nicht ausreichen. Ob den Stadtwerken Erfurt der Nachweis der angemessenen Gaspreise gelingt, bleibt nun abzuwarten. Verbraucher, die in der Vergangenheit Widerspruch gegen die Erhöhungen der Gaspreise der Stadtwerke Erfurt eingelegt hatten, sollten diese aufrecht erhalten. Wer als Widerspruchsführer von den Stadtwerken Erfurt verklagt wird, sollte, soweit der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht anhängig gemacht wird, eine Verweisung an das Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen, beantragen.

Für weitere Informationen:
Dirk Weinsheimer
Tel. (0361) 55514-0
d.weinsheimer(at)vzth.de
--- Ende Zitat ---

http://www.vzth.de/UNIQ122407808110446/link505031A.html

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