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Autor Thema: Energielieferungsvertrag  (Gelesen 2862 mal)

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Offline Toddi

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Energielieferungsvertrag
« am: 04. Mai 2008, 16:02:40 »
Hallo,

wir haben eine etwas schwierige Situation vor Ort, die ich in den bisher gelesenen Beiträgen in der Form nicht gefunden habe.

Sachverhalt bei uns: Wir wohnen in einer Wohnsiedlung mit 45 Eigentümern. Zu unserer Anlage gehört ein Blockheizkraftwerk, das seinerzeit vom Bauträger mit einem privaten Energiegesellschaft errichtet wurde. Alle, die bei uns Eigentum erworben haben, müßten in einen Energielieferungsvertrag einsteigen und diesen Vertrag akzeptieren. Eine Ausstieg aus diesem Vertrag ist nicht möglich, da u.a. die Anlage spätestens im Jahr 2016 in unseren Gemeinschaftsbesitz übergeht.

Die Firma, die seinerzeit das BHKW errichtete, hat vor 2 Jahren aufgrund von finanziellen Problemen die Anlage an einen anderen privaten Betreiber verkauft. Dieser ist mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eingestiegen. Und nun unser Problem:

Die neue Firma hat im Herbst letzten Jahres die erste Jahresabrechnung verschickt. Allerdings mit deutlich höheren Preisen (z.T. bis zu 66%) als vorher bei der alten Firma und ohne die Preisänderung anzukündigen (angeblich geben die komplizierten Preisänderungsklauseln des Energielieferungsvertrags die Erhöhungen her). Gegen diese Erhöhung und der nicht angekündigten Preisänderungen haben wir schriftlich Einspruch eingelegt. Wir zahlen weiterhin die \"alten\" monatlichen Abschlagzahlungen und haben jetzt eine Zahlungserinnerung mit Androhung einer Klage erhalten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich??? Muß eine Erhöhung der Preise vorher angezeigt werden? Muß ich eine Abrechnung zahlen, wenn die Summen für mich nicht nachvollziehbar sind? Kann man einen Energielieferungsvertrag auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen? Der neue Betreiber hat schon mal signalisiert, einen neuen Vertrag mit uns abschließen zu wollen. Könnte ein Hinweis darauf sein, das irgend etwas mit dem jetzigen Vertrag nicht  stimmt.

Offline marten

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Energielieferungsvertrag
« Antwort #1 am: 04. Mai 2008, 20:44:02 »
@toddi

Lesen Sie sich zum Thema langfristige Energielieferverträge mal folgenden Thread durch und das dazu gehörige Urteil vom BGH. ( In diesem Fall für Gaslieferverträge)

BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07 - Erdgas- Sonderverträge


Ersteinmal würde ich von einem Anwalt ( am besten für Energierecht) den bisherigen Liefervertrag prüfen lassen.

Wichtig ist hierbei die verwendeten Preisgleitklausel auf deren Wirksamkeit zu prüfen.

Ich persönlich, kann mir nicht vorstellen das eine Preiserhöhung von 66 % und dann noch ohne vorherige Ankündigung rechtlich wirksam ist.
Wahrscheinlich will die neue Firma mit Ihnen schnell einen neuen Vertrag unterschreiben, weil Sie dieses auch weiss.


Wie gesagt, dieses sollten Sie aber durch einen Anwalt prüfen lassen.

Ausserdem würde ohne Absprache mit einem Anwalt keinen neuen Vertrag unterschreiben!

gruss

marten

 

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