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Autor Thema: Erdgasvertrag : Preisverhandlung ?  (Gelesen 5039 mal)

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Offline Datko

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Erdgasvertrag : Preisverhandlung ?
« am: 02. Mai 2008, 04:36:39 »
Ich habe einen Vertrag aus dem Jahre 1993.
Dort findet sich unter anderem folgender Absatz:

 2.4 Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so erheblich, daß die vereinbarten Preise und / oder Bedingungen für den Kunden oder die ...  nicht mehr zumutbar sind, so werden die Vertragspartner Verhandlungen mit dem Ziel einer Anpassung der Preise und / oder Bedingungen an die veränderten Verhältnisse aufnehmen.

siehe:


- Gibt es so etwas auch bei anderen lokalen Gasversorgern?
- Welche Bedeutung hat dieser Vertragspunkt?

Danke

Offline RR-E-ft

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Erdgasvertrag : Preisverhandlung ?
« Antwort #1 am: 02. Mai 2008, 11:23:31 »
@Datko

Auch wenn diese Passage nicht im Vertrag enthalten wäre, ergibt sich dies aus §§ 313, 314 BGB.

Fraglich ist, wann die weitere Vertragsdurchführung für eine Partei bei geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen unzumutbar wird. Derjenige, der sich darauf beruft, hat die Unzumutbarkeit darzulegen und zu beweisen.
Der Vertrag kann - wenn diese Voraussetzung vorliegt -  jedoch nicht einseitig angepasst werden, sondern es bedarf Neuverhandlungen, bei deren Scheitern § 314 BGb die Lösung aufzeigt.

 

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