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14.05.2008 BDEW- Infotag zu § 315 BGB
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RR-E-ft:
BDEW- Infotag zu § 315 BGB
tangocharly:
Ich lese dort nichts über die oder den Referenten (ein Herr B. aus K. dürfte ja wohl ausscheiden).
Wasserwaage:
wer auch immer ein herr b aus k sein soll.
im programm auf seite 2 steht doch zu jedem programmpunkt der referent dabei.
eislud:
Bällchen aus Karlsruhe :D
RR-E-ft:
Spätestens nach dem Gaspreis- Urteil vom 29.04.2008 weiß man, dass die gerichtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB überhaupt nur Tarifkunden/ grundversorgte Kunden betrifft.
Die allermeisten Kunden sind jedoch Sondervertragskunden, bei denen Preisänderungsklauseln in AGB der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten müssen. Der weite Spielraum der Billigkeit genügt den Anforderungen an Konkretisierung und Begrenzung, die § 307 BGB erfordert, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht.
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