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Autor Thema: Telefonische Mahnung ????  (Gelesen 9732 mal)

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Offline FSchnuerer

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Telefonische Mahnung ????
« Antwort #15 am: 18. September 2008, 09:18:09 »
>Die Frage ist doch, ob Ihnen die Ausführungen Ihres Versorgers ausreichen >und Sie jetzt die Preiserhöhungen gerechtfertigt finden.

Die Erhöhungen sind meiner Meinung nach natürlich weiterhin
nicht gerechtfertigt.

>Du hattest doch einen Sondervertrag?

Was sich an den Verträgen im Detail geändert hat als die EnBW mich an die Erdgas Südwest weitergeleitet hat ist für mich kaum noch nachvollziehbar.
Allerdings habe ich Gas nach dem Sonderpreis-Tarif PG2 erhalten.
Und laut den kleingedruckten allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die Sonderpreis-Tarife nur in Verbindung mit einem Sonderkundenvertrag.
Also gehe ich davon aus, dass ich einen Sondervertrag habe.

Gruss,
FSchnuerer

Offline taxman

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Telefonische Mahnung ????
« Antwort #16 am: 18. September 2008, 10:15:27 »
Zitat
Original von FSchnuerer
Also gehe ich davon aus, dass ich einen Sondervertrag habe.

Was auch so ist!

Alle PG1 und PG2-Kunden sind Sondervertragskunden (oder Kunden mit einem Sonderabkommen, oder wie immer das die Juristen supergenau bezeichnen)!

Die Ausführungen von long-rider stimmen absolut!

Mehrfach hat Erdgas-Südwest Verweigerer angeschrieben und leider zum wiederholten male mit dem letztjährigen Gaspreisurteil (Tarifkunde) ihre Position begründet. Wir wissen jedoch konkret das wir Sondervertragskunden sind. Dies wurde ausdrücklich vom Versorger, auf den Unbilligkeitseinwand hin, mitgeteilt.

Ruhe bewahren und kürzen ist angesagt!
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Offline FSchnuerer

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Telefonische Mahnung ????
« Antwort #17 am: 18. September 2008, 11:24:55 »
Zitat
Original von Long-Rider
Hallo,
einen ähnlichen Brief hatte ich Ende 2007 bekommen mit Zahlungsfrist XX.12.2007. Ich habe darauf nicht reagiert und es ist bisher, außer ein Telefonat im April diesen Jahres(s.o.), nichts passiert.
Du hattest doch einen Sondervertrag?
§315 ist doch hier nicht anwendbar, sondern §307 (AGB´s).
(siehe auch: BGH, Verh. v. 18.06.2008 - VIII ZR 274/06 Erdgas- Sondervertrag II - Urteil erst am 15.10.2008

OK! Habe ich soweit verstanden.
Nur habe ich mich selbst bei meinem Widerspruch auf §315 berufen.
Wenn der nun aber in meinem Fall nicht anwendbar ist, wird dann nicht auch
meine Begründung für die Preiskürzung unwirksam?

Gruß,
Frank

Offline taxman

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Telefonische Mahnung ????
« Antwort #18 am: 18. September 2008, 13:36:33 »
Zitat
Original von FSchnuererNur habe ich mich selbst bei meinem Widerspruch auf §315 berufen.

Die mir bekannten Musterschreiben (BdE + VZ BW) haben immer beide Fälle (also Tarif- und Sonderkunden) abgedeckt! Falls Sie also an diesen Mustertexten nicht allzuviel rumgebastelt haben sollte Sie trotzdem auch in Bezug auf § 307 BGB widersprochen haben!
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Offline egn

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Telefonische Mahnung ????
« Antwort #19 am: 18. September 2008, 13:40:05 »
Es dürfte völlig egal sein welchen § man rein schreibt. Von einem juristischen Laien kann niemand verlangen dass er den richtigen § wählt. Dafür sind dann die Gerichte da.

 

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