Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung  (Gelesen 4657 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline fiin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung
« am: 02. Juni 2008, 00:37:32 »
Guten Abend,

bis Mitte 2005 war ich bei meinem GV, der N-ergie Nürnberg, anschliessend bei Yello und seit eigentlich Dezember letzten Jahres wieder beim GV.
Eigentlich deshalb, weil ich seit der Liefereinstellung durch Yello keine Abschläge mehr zahlen kann.
Nicht das ich das Geld nicht hätte, die bisherigen Abschlagsbeträge habe ich beiseite um bei bekannt werden einer Bankverbindung diese nachleisten zu können.
Telefonisch habe ich anfang des Jahres beim GV darauf hingewiesen, dass von mir Strom entnommen wird, aber mir noch kein Kundenkonto zugewiesen ist.
Am 30. Januar kam dann von der N-ergie Post in Form einer \"Bestätigung des Anschlussnutzungsverhältnisses.\"
Kein Hinweis auf ein Kundenkonto, keine Abschlagsberechnung, nada.
Wieder Anruf, - ist in Bearbeitung.
Am 10. Mai wurd`s mir dann zu bunt und ich schrieb N-ergie zu dieser Angelegenheit an.
3 Wochen später dann Post von der N-ergie in Form der Vertragsbestätigung, die mich erstmal herzlich willkommen heisst und sich darauf freut, mich sicher und zuverlässig ab dem 1.12.2007 mit Energie zu beliefern.
Der ermittelte Abschlag für Strom Standard (Zählerstand 1.12.07) beträgt € 117,00.

2005 zahlte ich bei N-ergie 55,00 € Abschlag, die Zeit bei Yello sogar nur € 46,00
und nun soll so ein Batzen geleistet werden?

Anmerken möchte ich noch, dass ich seit Februar 2005  der Preisfestsetzung von Gas und Strom widersprochen habe, wie auch jeder weiteren jeweiligen Preisänderung.

Zwar werde ich beim GV nochmals nachhaken wegen Neuberechnung der Abschläge,  ---sollte aber dennoch Widerspruch gegen diese Vertragsbestätigung eingelegt werden, so möchte ich keine eventuelle Fristsetzung versäumen, denn Reaktionen von der N-ergie können leicht mal bis zu 6 Monaten andauern!

Kann ich dieser Preisfestsetzung jetzt widersprechen oder ist nach Entnahme von Energie
dieser Zug abgefahren; - aber wie schon aufgeführt, erst vor 3 Tagen wurde mir ein Kundenkonto wie auch eine -nummer zugewiesen.

Vergelts Gott für Ihre Unterstützung
Fiin

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung
« Antwort #1 am: 02. Juni 2008, 11:04:34 »
sind die 117€ vielleicht für 2 Monate?

Warum hat Vellow lieferung eingestellt?

Bist Du Tarifkunde (auch beim GV kann man Sondervertragskunde sein)?

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung
« Antwort #2 am: 02. Juni 2008, 12:24:32 »
Zitat
Original von fiin

3 Wochen später dann Post von der N-ergie in Form der Vertragsbestätigung, die mich erstmal herzlich willkommen heisst und sich darauf freut, mich sicher und zuverlässig ab dem 1.12.2007 mit Energie zu beliefern.
Der ermittelte Abschlag für Strom Standard (Zählerstand 1.12.07) beträgt € 117,00.



Bei dieser Bestätigung handelt es sich um eine solche im Rahmen der Grundversorgung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 StromGVV. Der Grundversorger hat bei nicht schriftlichem Abschluss eines Grundversorgungsvertrages (z.B durch faktische Entnahme vonn Energie) diesen unverzüglich in Schriftform zu bestätigen.

\"Strom Standard\" ist der Grundversorgungstarif der N-Ergie und kein Sondertarif (Sondervertrag). Ein Widerspruch gegen dessen einseitige Festsetzung ist jederzeit möglich. Je eher Sie dies tun, um so besser. Machen Sie auch deutlich, dass es sich beim derzeitigen Preis nicht um einen vereinbarten Preis handelt, weil Sie mit dessen Höhe bei Vertragsschluss nicht einverstanden waren.

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung
« Antwort #3 am: 02. Juni 2008, 12:39:17 »
Diese Begrüßung passt auch auf einen Sondervertragskunden, elmex.

fiin, bitte anhand der ersten Abrechnung bzw. des Begrüßungsschreiben nochmals Vertragsstatus prüfen. GGf auf §307 hin widersprechen - falls Sondervertrag - ansosnten fleißig weiterkürzen!

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung
« Antwort #4 am: 02. Juni 2008, 13:46:50 »
Zitat
Original von Schwalmtaler

Diese Begrüßung passt auch auf einen Sondervertragskunden, elmex.


Nein. In diesem Fall liegt eindeutig ein Grundversorgungsvertrag vor. Sonderverträge im Strombereich der N-Ergie werden unter der Bezeichnung \"SMART\" angeboten. Hierzu ist ausdrücklich eine Unterschrift auf einer gesonderten Vertragsurkunde nötig.

Hier findet jedoch die Versorgung gemäß den gemachten Angaben nach dem Tarif \"Strom Standard\" statt.

Zur Verdeutlichung siehe hier .

Offline fiin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung
« Antwort #5 am: 02. Juni 2008, 23:44:21 »
Hallo,

bedankt für die schnellen Antworten.

Zu 1. Nein

Der Abschlag von € 117,00 wird erstmals am 01.07.2008 zur Zahlung fällig, alle weiteren jeden
Monatsersten.

Zu 2.

Yello hat gekündigt, weil ich Preisänderungen widersprochen habe.

Zu 3.

Werde als Haushaltskunde im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 (EnWG) versorgt

Fiin

Offline fiin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung
« Antwort #6 am: 03. Juni 2008, 00:25:42 »
Hallo Schwalmtaler,

werde als Haushaltskunde im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 (EnWG) versorgt.

Was das kürzen anbelangt  - habe ich keinen Ansatzpunkt, woran ich mich orientieren könnte.
Die Preise von 2004 oder 2005, die letzten Abschlagsbeträge von Yello?
An meinem bisherigen, jährlichen kWh-Verbrauch, multipliziert mit den Preisen von ????

Jetzt werde ich erstmal den Rat von elmex befolgen und Widerspruch gegen die Preisfestsetzung
erheben und den nächsten Zug vom GV abwarten.

Fiin

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
N-ergie - Anschluss- und Vertragsbestätigung
« Antwort #7 am: 03. Juni 2008, 08:24:13 »
@ Fiin,

bei der Festsetzung eines unter Vorbehalts zu zahlenden Entgeltes für den gelieferten Strom gibt es keine Richtwerte, da im Streitfall nur ein Gericht den billigen Preis bestimmen kann.

Der Verbraucher selbst ist hierzu nicht in der Lage. Daher ist es auch nicht ratsam, gegenüber dem Versorger Ausdrücke, wie etwa \"angemessener\", oder \"akzeptierter\" Preis zu verwenden.

Glaubt man den Ausführungen des VIII. Senats beim BGH, so kann der bei Vertragsschluss feststehende Preis nicht mehr einer Billigkeitskontrolle unterworfen werden, da er als vereinbart zu gelten hat. Man wäre nach dieser dogmatisch fehlerhaften Rechtsprechung folglich an diesen Anfangspreis gebunden.

Wenn Sie ein unter Vorbehalt zu zahlendes und entsprechend reduziertes Entgelt für Strom gefunden haben, dann kürzen Sie in jedem Fall auch die Abschlagszahlungen entsprechend.

Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass die N-Ergie bereits grundversorgte Stromkunden auf Zahlung der vollständigen Entgelte verklagt hat.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz