@RR-E-ft,
dazu müßte das EVU aber erstmal etwas haben, was es nachschieben kann.
Generell würde ich da ja zustimmen - wenn es um zwei, drei Fälle \"Kunde gegen EVU\" gehen würde. Ich vermute aber, dass es einige Problemfälle (aus Sicht der EVUs) gibt. Da diese Fälle alle einen ähnlichen rechtlichen Hintergrund haben dürften, gibt es nur eine logische Vorgehensweise der EVUs: Kunde für Kunde vor Gericht ziehen und jedesmal eine neue Strategie versuchen. Haben die dann eine gefunden, wird diese vermutlich nahezu durchgehend angewendet werden können. (Und der findige EVU-Jurist bekommt lebenslang Energie für lau.)
Bis dahin gehen die EVUs vermutlich ein bisschen auf Einschüchterungstour.
Ich denke, dass es daher egal ist, ob man ihnen sagt, warum irgendwas juristisch nicht korrekt ist. Das wissen die vermutlich schon vorher. Es kann aber sein, dass ein Rebell es nicht wußte und aufgibt.
Für mich stellte sich die Frage, ob die Kündigung wirksam wird, wenn keine gerichtliche Schritte (durch mich) eingeleitet werden.