@Pölator
Ich weiß nicht genau, ob Du noch einen Sondervertrag hast oder ob Du wieder oder noch in der Grundversorgung bist. Das scheint sich bei Dir ja mehr als anderwo üblich zu ändern.
Bist Du in der Grundversorgung, ist der Versorger nach § 5 GVV verpflichtet eine briefliche Mitteilung über die Änderung an den Kunden zu versenden. Ohne eine solche Mitteilung kannst Du davon natürlich nichts wissen und kannst auch der Änderung nicht widersprechen. Letztlich kannst Du Dich auf die fehlende Mitteilung und die fehlende Kenntnis berufen. Du musst also meines Erachtens keinen Widerspruch abgeben.
Fraglich ist zudem, ob eine Änderung überhaupt wirksam werden könnte, wenn es keine Mitteilung gibt. Schließlich kann man dann auch nicht zu einem anderen Versorger mit einem günstigeren Preis wechseln und würde zur Jahresabschlußrechnung vor vollendete Tatsachen gestellt. Aber darum geht es hier ja nicht.
Hast Du einen Sondervertrag, reicht es meines Erachtens aus, wenn Du der Jahresabrechnung wiedersprichst, ganz egal, was sich zwischenzeitlich geändert hat. Ob der Versorger Dich hier über eine Änderung informieren muß, richtet sich nicht nach der GVV, sondern nach den Definitionen im Vertrag bzw. in den AGB. Es kann also durchaus sein, dass in den AGB steht, dass eine öffentliche Bekanntgabe ausreicht.
Egal wie man es dreht und wendet: Meines Erachtens mußt Du gar nichts tun und kannst das Wochenende ohne Schreibaufwand genießen.
Auch ein schönes Wochenende.
Gruss eislud