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Autor Thema: Zustellung von Urkunden  (Gelesen 3965 mal)

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Offline Pölator

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Zustellung von Urkunden
« am: 25. April 2008, 11:11:00 »
Hallo zusammen,
vor ca.4,5 Monaten hatte ich einen Mahnbescheid über rund 50.-+ Gebühren bekommen.
Ich gehe nicht davon aus, dass mein Versorger nun den Klageweg beschreitet, aber um die Nerven etwas zu schonen stellt sich mir zu folgenden Szenario eine Verständnisfrage:
Wir fahren demnächst in den Urlaub (ca.4Wochen) und ich lasse meine Post in dieser Zeit postlagernd sammeln, um sie dann nach Rückkehr bei meiner Poststelle abzuholen.
Nun gehen die 6 Monate ab Zustellung und Widerspruch zum Mahnbescheid dem Ende zu.
Nun meine Fragen:
a.) Eine Klage wird normaler Weise über einen Gerichtsvollzieher zugestellt?
b.) Diese Zustellmethode wird von meinem Postlagerungsauftrag nicht    tangiert?

Wenn a und b mit ja beantwortet werden, ist mir der weitere Weg (sofortige Reaktion nach Rückkehr/ Nachweis, dass man tatsächlich im Urlaub war usw.) bekannt.
Falls jemand noch Tipps/Erfahrungen aus der Praxis dazu hat, sind diese sicherlich für einige interressant.

Dank schonmal,
Pölator

Offline eislud

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Zustellung von Urkunden
« Antwort #1 am: 29. April 2008, 21:07:22 »
@Pölator
Meines Erachtens wird eine Klage durch die Post zugestellt. Gelber Briefumschlag mit Zugangsvermerk durch den Postangestellten. Der Briefumschlag dient auch als eigener Zugangsnachweis, man sollte ihn also nicht wegschmeißen. Das Teil wird nur in den Briefkasten eingeworfen, keine persönliche Entgegennahme notwendig.
So wars bei mir.

Gruss eislud

Offline Pölator

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Zustellung von Urkunden
« Antwort #2 am: 06. Mai 2008, 10:56:23 »
Hallo,
habe einfach mal im Blumenladen nachgefragt. Ist ja auf dem Dorf jetzt die Poststelle :).
Gerichtssachen wie Klagen usw. werden per Postzustellungurkunde zugestellt.
Auch wenn man die Post lagern läßt, gilt diese als zugestellt!!!

Nun könnte man darüber streiten was das nun wieder soll. Ich laß die Post ja lagern, weil ich sie nicht annehmen kann.
Wir haben letzte Woche unsere Zufahrt zum Hof neu gestaltet, u.a. wurde eine neue Torsäule hochgezogen, d.h. wir hatten keine Klingel (außer unseren Hund), kein Namensschild und auch keinen Briefkasten. Also hätte mir in dieser Zeit diese Postzustellungurkunde nicht ordnungsgemäß zugestellt werden können. Es war ja auch nicht böswillig, dass wir keinen Briefkasten hatten, da ja ein Umbau stattfand. Hätte ich in dieser Zeit aber einen Lagerauftrag gestellt, wäre die Zustellung erfolgt, obwohl sie auf direktem Weg nicht zugestellt werden konnte... .
Nur so zum Nachdenken.

Also vorsichtshalber den Nachbarn mit Vollmacht ausstatten, die Post abzuholen und zu kontrollieren. Er kann dann den vorgefertigten Brief mit der Urlaubsmitteilung im Ernstfall abschicken.

Naja,
trotzdem schönen Tag an Alle,
der Pölator

 

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