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Autor Thema: Rechnung zwei Jahre später  (Gelesen 2511 mal)

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Offline Frischling

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Rechnung zwei Jahre später
« am: 28. April 2008, 11:42:16 »
Hoffe bin hier richtig

Also ich habe vor zweieinhalb Jahren ein Gewerbe betrieben und nach der aufgabe meinen Vertrag mit dem Energie Versorger gekündigt. Das Mietverhältnis für das Lokal bestand noch aber kein Stromabnehmer war mehr eingebaut.
Jetzt bekam ich einen Vertrag anmelde Datum 260605 nächster ablesetermin 03082008und eine Rechnung mit gleichem Absende Datum 16042008 mit der Aufforderung diese doch bis zum nächsten Monat zu zahlen. auf nachfrage beim EV sagte man nur das die Nachmieterin des Lokals einen anderen Zählerstand angegeben hatte als ich bei der Abmeldung und da ich der Mieter des Lokals war, ich auch die Rechnung tragen müsse. meine fragen: ist es Rechtens mir diesen betrag in Rechnung zu stellen und liegt es nicht in der nachweispflicht des EV den
angegebene Zählerstand zu prüfen (und nicht erst nach zweieinhalb Jahren als es dann doch mal einem der Mitarbeiter aufgefallen ist)
Vielen Dank schon mal im Vorraus

gruß Andre

Offline bjo

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Rechnung zwei Jahre später
« Antwort #1 am: 28. April 2008, 12:21:38 »
Zitat
Original von Frischling
Hoffe bin hier richtig

Also ich habe vor zweieinhalb Jahren ein Gewerbe betrieben und nach der aufgabe meinen Vertrag mit dem Energie Versorger gekündigt.
gruß Andre

Hallo,
hast du damals eine Kündigungsbestätigung erhalten?
hast du damals eine Abschlußrechnung erhalten und bezahlt?

Wenn du beide Fragen mit Ja beantworten kannst würde ich die Zahlung verweigern!

Gründe
- dir wird ja Betrug unterstellt
- du weißt nicht was nach der Abschlußrechnung los war

Offline Wasserwaage

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Rechnung zwei Jahre später
« Antwort #2 am: 28. April 2008, 15:16:56 »
Das Mietverhältnis für das Lokal bestand noch.

Also waren Sie auch verantwortlich und eine Kündigung im Grunde garnicht möglich. Eine Kündigung und anschliessender Stromverbrauch (der ja hier scheinbar vorlag, wie warum auch immer wenn keine Verbraucher mehr angeschlossen sind) begründen ja ein neues Vertragsverhältnis.

Und wieso sollte das EVU den angegebenen Zählerstand prüfen?! Dann würde ja ein durch den Kunden angegebener Zählerstand nie zu etas nutze sein. Der kann ja auch durchaus richtig gewesen sein.

Die Frage ist doch, was in dem Zeitraum passiert ist in dem Sie noch Mieter waren sich aber scheinbar nicht um das Objekt gekümmert haben.

Was hat denn Ihr Vermieter zu dem Thema gesagt, dass die ganze Zeit keine Heizung lief?!

@ bjo

hier wird niemanden bertrug vorgeworfen. wenn, dann wohl eher unterlassung. es wurde nämlich unterlassen mitzuteilen, dass man weiterhin mieter ist und keinen liefervertrag mit einem anderen lieferanten abgeschlossen hat.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline bjo

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Rechnung zwei Jahre später
« Antwort #3 am: 28. April 2008, 16:58:21 »
Zitat
Original von Wasserwaage
Das Mietverhältnis für das Lokal bestand noch.

@ bjo
hier wird niemanden bertrug vorgeworfen. wenn, dann wohl eher unterlassung. es wurde nämlich unterlassen mitzuteilen, dass man weiterhin mieter ist und keinen liefervertrag mit einem anderen lieferanten abgeschlossen hat.

Das seh ich etwas anders
Wenn ich einen Strombezugsvertrag ordnungsgemäß kündige und eine
Abschlußrechnung erhalte ist für mich das Vertragsverhältnis beendet!
Der jenige der wie auch immer weiterhin Strom entnimmt ist der neue Vertragspartner des Versorgers. Ob man diesen ermitteln kann bezweifle ich!

Offline Frischling

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Rechnung zwei Jahre später
« Antwort #4 am: 28. April 2008, 23:41:59 »
Hallo danke erst mal für die prompte Reaktion
Bjo Ich kann beide fragen mit ja beantworten und
Wasserwaage in dem Lokal gibt es keine Heizung
gruss Andre

 

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