Energiepreis-Protest > FlexStrom

Darf mich Flexstrom so behandeln?

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Thomas S.:
Ist aber trotzdem rechtssicher, insbesondere, wenn man den Inhalt unter Zeugen eingelegt hat.

Und dann kann man sich den Zugang UMGEHEND schriftlich bestätigen lassen.

Dagegen sind Fax (je nach Richter-in) und Email sowie TELEFONATE völlig unbedeutend und gelten i.d.R. NICHT als \"in Schriftform\".

Man kann natürlich auch persönlich vorstellig werden und eine Bestätigung der Übergabe verlangen - nur bekommt man sie nicht immer...

u.h.:

--- Zitat ---Original von Pelikan
\"(Achtung! NACHWEISBAR als ESchr mit RSchein) \"

das bedeutet nur, es ist ein Briefumschlag von A nach B gesendet worden.
Über den Inhalt ist damit kein Nachweis gegeben.

--- Ende Zitat ---

Die Lösung...
Unter Berücksichtigung der ausgewerteten Rechtsprechung gibt es derzeit lediglich eine absolut sichere Zustellungsart:
die Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.

[http://www.antispam.de/wiki/Zustellm%C3%B6glichkeiten#Zustellung_per_Gerichtsvollzieherin.2FGerichtsvollzieher]


Kosten? Siehe \"GvKostG\" (Stand 2001 = aktuell??)

[http://www.pfaendung.com/GvKostG.html]

Club73tommy:
Moin zusammen,

Habe gestern nochmal bei meinem regionalen Versorger angerufen, laut denen hat Flexstrom zum 30.4. gekündigt, sprich ich bekomme ab dem 1.5. Flexstrom-Strom. Allerdings habe ich von Flexstrom noch die Ankündigung zum 1.6.
Nun habe ich 2 Theorien entweder bei denen weiß die linke Hand nicht was die Rechte macht, oder die haben NACHDEM die mir den 1.6. geschickt haben meinen Brief gelesen in dem steht dass ich kündige, wenn ich nicht zum 1.5. Strom von denen bekomme und haben kalte Füsse bekommen.
Allerdings habe ich bis heute (4 Werktage davor) noch nichts offizielles bekommen.
Mal sehen ob ich am 1.5. noch Strom habe...

So oder so, nach diesem Jahr ist es aus mit Flexstrom, da zahle ich lieber ein paar Euro mehr, habe aber dafür nicht so einen Stress...

Gruß
Tommy

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