Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Antwort auf die Zahlungserinnerung von EON Westfalen Weser  (Gelesen 5734 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Sprock

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 42
  • Karma: +1/-0
    • http://www.gaspreise-runter-owl.de
E.ON macht Gaspreisverweigerern Druck
Initiative: Nicht zahlen - Veranstaltung am Freitag im AWO-Leo

Per Brief  hat E.ON am Samstag viele Gaspreisverweigerer aufgefordert, ihre einbehaltenen Beträge bis zum 3. Mai zu zahlen. „Sollte bis zum genannten Datum von Ihnen keine Zahlung bei uns eingehen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.“  
Die Sprecher der Bürgerinitiative Gaspreise runter  Roswitha Köllner und Peter Kunze raten allen Verweigerern, sich diesem Druck nicht zu beugen.  Die Front der Gaspreisverweigerer zum Bröckeln zu bringen, das ist die Absicht der Zahlungsaufforderung. Und das alles frei nach der Devise: Was scheren uns das Bürgerliche Gesetzbuch und die Verbraucherrechte,  wir wollen Gewinne machen und nicht unsere Kalkulation offen legen.
Auch in anderen Orten haben die Versorger ihren Kunden Zahlungsaufforderungen geschickt. In Bad Kreuznach  erhielten Verweigerer sogar schon ihre 3. Aufforderung zur Zahlung, die angedrohten rechtlichen Schritte wurden allerdings nicht eingeleitet, weil man die Kalkulation nicht offen legen will.
 E.ON-Vorstandschef Villis erhofft sich wohl durch diese Aktion die „Altlasten“ zu beseitigen, damit die bereits geplante neue Gaspreiserhöhungsrunde ohne Widerstand eingeleitet werden kann.      
Doch die Zeichen stehen nicht gut für E.ON und Konsorten: In den letzten Wochen haben bereits in verschiedenen Bundesländern über 20 Gasversorger auf Druck der Landeskartellämter ihre geplanten Gaspreiserhöhungen nicht durchgeführt. Und jetzt sind in Brandenburg sogar mehrere Gasversorger bereit, ihre Preiserhöhung zumindest teilweise wieder zurückzunehmen. Dies alles ist nur möglich geworden, weil sich bundesweit über 200.000 Gaskunden entschlossen gegen die Preiserhöhungen zur Wehr gesetzt haben und sich auf den § 315 BGB berufen. Eine Bewegung , die Behörden in Schwung und Versorger unter Druck gebracht hat.
Wie sehr sich die Versorger unter Druck fühlen, zeigt eine Reaktion des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft: Er bietet am 27.4.einen Schulungstag unter dem Titel: „Brennpunkt Gaspreisdiskussion“ an, bei dem ein einheitliches Vorgehen gegen die Gaspreisverweigerer abgesprochen werden wird. Das Gaspreiskartell formiert sich. Wir dürfen gespannt sein, was sich die Versorger noch einfallen lassen werden, um dem Verbraucher seine gesetzlich festgeschriebenen Rechte zu verweigern.
Die nächste Veranstaltungen der Bürgerinitiative:
Freitag, 29.4. 19:00 Uhr AWo Leostraße: Zahlungsaufforderung – Neuer Stand in der Gaspreisauseinandersetzung!
Mittwoch 27.4. 19:00, Cafeteria Kulturwerkstatt: Diskussion mit Landtagsabgeordneten zum Thema: Energiepreise und Verbraucherrechte – Was tun gegen die Macht der Energie-Multis?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Antwort auf die Zahlungserinnerung von EON Westfalen Weser
« Antwort #1 am: 25. April 2005, 16:34:00 »
@Sprock

Das neuerliche  Schreiben von Eon WW, in denen wiederum mitgeteilt wird, man behalte sich rechtliche Schritte vor, ist doch mittlerweile wohl schon lächerlich.

Schon im Januar wurde E.on WW doch ausdrücklich aufgefordert \"Verklagen Sie mich doch endlich!\".

Indem man immer wieder neu droht, wird man ja nicht glaubwürdiger.

Bis heute nichts dergleichen passiert:
\"Hunde, die bellen, beißen nicht.\"

Nun sollte man aber tatsächlich erwägen, selbst mit Feststellungsklagen in die Offensive zu gehen, damit sich der Versorger nicht mehr entziehen kann. Dann entsteht für E.on WW tatsächlich Druck. Bis heute wurde ja auch noch nicht einmal das so unabhängige WIBERA- Testat präsentiert.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Antwort auf die Zahlungserinnerung von EON Westfalen Weser
« Antwort #2 am: 29. April 2005, 11:12:55 »
@Sprock


Viele Grüße nach Paderborn.

Hier lesen, könnte in der aktuellen Situation von großem Interesse für viele Betroffene sein:

Mahnläufe/ Sperrandrohungen


Klingelt doch selbst mal bei den dafür Verantwortlichen in den Unternehmen an.

Zu fragen ist nach dem Administrator der Debitorenbuchhaltung.

Vielleicht können erneute \"Missverständnisse\" ganz einfach ausgeräumt werden. Bei E.on Hanse war auch alles immer nur ein großer \"Irrtum\", ein \"Versehen\", für das man sich verdruckst bei den Kunden entschuldigt hat.

Also einfach anrufen und fragen, ob die \"Kommunikation\" noch stimmt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Sprock

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 42
  • Karma: +1/-0
    • http://www.gaspreise-runter-owl.de
Antwort auf die Zahlungserinnerung von EON Westfalen Weser
« Antwort #3 am: 29. April 2005, 14:32:37 »
Wir haben uns (erstmal) für diese Antwort entschieden:


Sehr geehrte Damen und Herren,


in Ihrem o.g. Schreiben fordern Sie mich auf, den Betrag von

_____,___ EUR bis zum ___.___.______ zu bezahlen.

Die Höhe des Betrages ist nicht nachvollziehbar und wird von mir bestritten.

Zu Ihrer Berechtigung, überhöhte Gaspreise zu fordern, hatte ich bereits Stellung genommen.

Ich betrachte Ihr Schreiben daher als gegenstandslos.



Mit freundlichen Grüßen

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Antwort auf die Zahlungserinnerung von EON Westfalen Weser
« Antwort #4 am: 29. April 2005, 15:15:05 »
@Sprock

Warum eine Briefmarke für so wenig Text verwenden?
Dann könnte man sich das Porto ggf. auch gleich ersparen.

Ich würde noch Folgendes ergänzen:

\"Nach der Ihnen bekannten höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH kann ich mich nach dem Einwand der Unbilligkeit nicht im Zahlungsverzug befinden.

Hierzu verweise ich auf die rechtlichen Ausführungen auf dem entsprechenden Seminar \"Gaspreisdiskussion\" der BGW- Kongress GmbH am 27.04.2005 in Mannheim.

Von der Podiumsdiskussion am 21.01.2005 in Paderborn und der Berichterstattung hierüber ist mir bekannt, dass Sie die rechtliche Beurteilung von Herrn RA Dr. Kunth, Düsseldorf teilen.

Ich möchte deshalb auch nicht weiter mit entsprechenden Schreiben von Ihnen behelligt werden:

Zum einen ist es Ihnen ohne weiteres möglich, entsprechende unberechtigte Mahnläufe aus dem Abrechnungssystem \"auszusteuern\".

Wegen der deshalb vorzunehmenden Änderungen im Debitorenabrechnungssystem SAP IS-U wenden Sie sich ggf. an Ihr Erfurter Schwesterunternehmen TEAG Thüringer Energie AG, wo man über entsprechende Erfahrungen mit der EDV verfügt.  

Zum anderen stehen die unnötigen Kosten solcher ersichtlich in der Sache vollkommen unergiebigen Schreiben offensichtlich im Widerspruch zur Verpflichtung Ihres Unternehmens zu einer preiswürdigen Versorgung gem. § 1 EnWG.

Ich betrachte solche Schreiben auch nicht als probates Mittel, verlorenes Kundenvertrauen wieder zu gewinnen, im Sinne der Rede des Vorstandsvorsitzenden der E.ON AG auf der Aktionärshauptversammlung 2005 in Essen.

In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass die Strompreiserhöhungen 2005 damit begründet werden, dass nun schon unglaubliche 40 Cent von jedem Euro Strompreis auf den sog. Staatsanteil entfallen sollen.

Aus dem Geschäftsbericht Ihrer Muttergesellschaft  E.on Energie AG München für das Jahr  2003, dort auf Seite 43 soll hingegen hervorgehen, dass seinerzeit schon knapp 41 Cent auf diesen Staatsanteil entfielen, was für mich insgesamt nicht nachvollziehbar ist.

Auch sind mir weitere Kosten für eine unergiebige Korrespondenz in der Sache nicht weiter zumutbar.

Sollte ich deshalb nochmals ein entsprechendes Schreiben von Ihnen erhalten, wird es mir genügend Anlass sein, nunmehr eine entsprechende Feststellungsklage zur Unbilligkeit der Preiserhöhungen zu erwägen.

Eine solche gerichtliche Klärung behalte ich mir ausdrücklich vor.

Ich verweise insoweit auf das Ihnen bekannte Heilbronner \"Gaspreisurteil\" vom 15.04.2005 und die darin gemachten Ausführungen zur Rechtslage.

Bitte informieren Sie mich umgehend schriftlich darüber, wenn für mich die Möglichkeit besteht, den Erdgasversorger zu wechseln.
 

MfG

König Kunde\"


Viel Erfolg heute Abend!


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz