Man kann gespannt sein, wie das Landgericht Hamburg auf das BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07 - Erdgas- Sonderverträge reagiert.
siehe hier
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=43643&pos=2&anz=89Danach kommt bei Ungültigkeit der verwendeten Preisgleitklauseln in den Sonderverträgen keine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, die dem Versorger ein Preisanpassungsrecht einräumen würde, das dann der Billigkeitskontrolle unterliegt.
Auch wenn es sicherlich interessant wäre, endlich die gesamte Preiskalkulation des Versorgers zu kennen um dann beurteilen zu können ob wirklich nur gestiegene Beschaffungskosten weitergegeben wurden ,wie Eon Hanse es behauptet. ( Was wir aber nicht so recht glauben können),
so kommt es bei der Prüfung eines Sondervertrages gar nicht darauf an, wenn die verwendeten Preisgleitklauseln unwirksam sind.
Sind die verwendeten Preisgleitklauseln unwirksam, so sind auch die Preiserhöhungen unwirksam.
Zitat RR-E-ft
\"Mithin sollte erst gar keine gerichtliche Billigkeitskontrolle notwendig sein, um die Unwirksamkeit der vorgenommenen Entgeltneufestsetzungen festzustellen, weil die Preisänderungsklauseln bereits gem. § 307 BGB unwirksam sind und deshalb nicht die notwendige Rechtsgrundlage für einseitige Preisänderungen bilden können.\"
Was wäre wenn die Klauseln des Sondervertrages nicht gegen das Transparenzgebot gem § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstossen, und das Versorgungsunternehmen in seinen Klauseln auch das Recht auf Preissenkungen bei gesunkenen Beschaffungskosten dem Kunden einräumt.
Wie kann ich als Verbraucher beurteilen und nachvollziehen, ob bei einer Preiserhöhung bzw. Senkung nur die tatsächlich geänderten Beschaffungskosten weitergegeben werden, und nicht die Gewinne des Versorgers erhöht werden?
Letzendlich kann das doch nur durch Offenlegung der Preiskalkulation vor Gericht, oder nicht?
Oder braucht die Preiskalkulation des Versorgers gar nicht offengelegt werden, wenn das Gericht die verwendeten Preisgleitklauseln als wirksam anerkennt?
gruss
marten