Energiepreis-Protest > ENTEGA

BGH-Entscheidung zur Billigkeit von Strompreisen / ENTEGA

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Energierebell:
@Regina***

Ich bin Kunde Basis1 und somit in der Grundversorgung.
War bisher immer der Meinung, dass man \"das letzte Wort\" haben sollte und dem EVU somit nochmal mitteilt das deren Schreiben Quatsch ist.

Aber dann werde ich diesmal auch erst mal nicht reagieren, spart ja auch Porto :-D

Gruß
Energierebell

ÄNTÄGA-Opfer:
@Energierebell

\"Aber dann werde ich diesmal auch erst mal nicht reagieren, spart ja auch Porto\"

Warum Porto?

Seit Jahr und Tag korrespondiere ich mit ENTEGA ausschließlich per eMail (kundenservice@entega.de). Meine Anschreiben als Anhang und pdf-Datei... Gut ist. Dass diese für mich kostenfreie Version akzeptiert wird, ergibt sich daraus, dass ENTEGA sich auf meine Schreiben bezieht und diese somit als eingegangen / empfangen bestätigt.

Also, warum Porto? ENTEGA bietet ja die eMail-Funktion an. Gleiches gilt auch für die Fax-Funktion!

Gruß
ein ÄNTÄGA-Opfer

Energierebell:
Hallo Zusammen,

nach meinem Widerspruch nach $315 (bin Strom-Basis-Kunde) gegen die Strompreiserhöhungen und der Übermittlung meiner Gegenrechnung, hat sich logischerweise ein Differezbetrag gebildet, den ich einbehalten habe.
Entega hat den Widerspruch abgelehnt und meine monatlich geleisteten Zahlungen mit diesem Differenzbetrag verrechnet, obwohl ich dagegen Einspruch eingelegt habe. Daraus resultiert nun ein Fehlbetrag bei den monatlichen Abschlägen, der jetzt angemahnt wird.

Leider hatte ich bei meinem Dauerauftrag bei den ersten beiden Abschlägen keinen Verwendungszweck angegeben, dies aber nach der festgestellten Verrechnung nochmal schriftlich klargestellt und die Korrektur gefordert.

Dies lehnt Entega ab und mahnt kräftig weiter, inkl. Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?

Energierebell

oberpfälzer:
Hallo Energierebell,

ist die Sache mit Deinem Einspruch gemäss §315 nicht klar? Damit ist m.E. die Preiserhöhung nicht wirksam und eine Mahnung läut ins Leere. Es gibt überhaupt keine Mahnungs-Grundlage für Deinen Versorger. Dein Versorger kann den Einspruch nicht einfach ablehnen. Er muss gerichtlich vorgehen und dafür die Voraussetzung zur Billigkeitskontrolle schaffen. Wie soll er einen gerichtlichen Mahnbescheid erreichen, wenn es keine wirksame Preiserhöhung gibt?

Mein Versorger hat derartige Spielchen gar nicht ausgespielt und hat meine Kürzungen unter Vorbehalt von rechtlichen Schritten mitgemacht.

Servus.
Wolfgang

Energierebell:
@Oberpfälzer

Die versuchen es halt über die Abschlagszahlungen, die ja teilweise offen sind, da die geleisteten Zahlungen mit der Verbrauchsrechnung verrechnet wurden.....
Obwohl ich versäumt habe den Verwendungszweck genau anzugeben sehe ich eigentlich auch keine rechtliche Grundlage für einen Mahnbescheid. Schließlich wurden die Zahlungen mit, nach Widerspruch §315, nicht fälligen Forderungen verrechnet. Erst dadurch ist ja der fehlende Abschlagsbetrag entstanden....

Ich warte einfach mal ab was da kommt....

Gruß
Energierebell

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