Energiepreis-Protest > EWE

Widerspruch wird abgelehnt!

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biene:
Hallo

inzwischen erreicht mich die Jahresendabrechnung der EWE....
man darf ja schon gar nicht mehr hinschauen.

Zur Zeit wird hier die KwH mit 4,11 sowie 4,61 Cent /kWh abgerechnet...

Gibt es im Moment schon aktualisierte Widerspruchsschreiben - auf Jahresabschlußrechnung? die letzte war von 2006.

Wenn wir bereits seit Jahren Widerspruch machen und noch nicht reagiert wird - was jetzt weiter?
Die Zeit rennt davon und die Gaspreise werden schon wieder unberechtigt erhöht...

Gruß an alle Mitkämpfer/innen..

Biene

angeljustus:
Hallo zusammen,

inzwischen verschickt die EWE Drohbriefe mit der Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge unter Androhung des Mahnverfahrens und bezieht sich hierbei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.06.2007.

Zitat EWE: \".......tolerierten wir diese von Ihnen vorgenommenen Zahlungseinbehalte.....\" blablabla........

Schade um Porto und Papier dieser sinnlosen Einschüchterung! Ich gehe davon aus, dass viele Verweigerer dieses Schreiben bekommen. Passende Antwort gibt es hier: Mahnandrohung.

Gruß
angeljustus

svegu:
Moin zusammen,

ich habe heute einen Mahnbescheid der EWE für Forderungen aus dem Zeitraum bis Juli 05 (dann Wegzug aus dem EWE-Versorgungsgebiet) erhalten.
Vorher habe ich denen immer die entsprechenden Antwortschreiben hier aus dem Forum geschickt und auch auf das noch ausstehende Urteil am OLG Oldenburg verwiesen.
Ist das jetzt nur deren letzter Versuch? Wie soll man mit einem solchen Mahnbescheid umgehen? Einfach dem Anspruch ingesamt widersprechen?

Gruß
svegu

userD0009:
@svegu

Das OLG Oldenburg hat mittlerweile ein Urteil gesprochen. Siehe hier.
 
Für das weitere Vorgehen kommt es entscheidend darauf an, ob Sie einen Sondervertrag oder einen Tarifkundenvertrag mit EWE abgeschlossen hatten.

Das Urteil des OLG Oldenburg hat primär nur Auswirkungen auf Sondervertragskunden.

Grüße
belkin

AKW NEE:
Haben Sie einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen, oder ein Mahnschreiben von der EWE?

Wenn die Post von der EWE ist, abheften.

Wenn die Post vom Mahngericht ist widersprechen, ist nur ein Kreuz an der richtigen stelle. Wenn Sie unsicher sind einen Anwalt aufsuchen.

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