Energiepreis-Protest > EWE
Widerspruch wird abgelehnt!
angeljustus:
@Hab Spaß
Eine \"Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs\" ist gekommen.
Natürlich reagiere ich erst auf den Mahnbescheid. Steht alles im Forum beschrieben: Mahnverfahren.
okieh:
und nun?
wenn ich das hier lese???
verbitterte Grüße
:evil:
Emsländer:
Es bleibt festzustellen, dass Urteil betrifft die Belieferung von Tarifkunden jetzt Haushaltskunden in der Grundversorgung.
Inhaltlich geht es nicht um Sondervertragskunden oder Norm-Sondervertragskunden.
Nicht die Ruhe verlieren...noch ist die Messe nicht gelesen!
okieh:
leicht gesagt :) aber trotzdem danke für aufmunternde Worte
ich hab gestern mal meinen EWE Schriftwechsel durchwühlt und auf eigentlich allen Abrechnungen diese Sondervereinbarung S ... entdeckt.
Dann kam irgendwann dieses Schreiben zur Vertragsänderung, ich werde in einen anderen Tarif umgegliedert.
Was heißt das nun für mich als juristischer Laie? Bin ich durch diese Umgliederung potentiell von dem Urteil betroffen? Oder nicht? Oder kann/soll/muss/müsste ich gegen diese Umgliederung angehen.
Das Ganze bereitet mir insofern Kopfzerbrechen, da die EWE ja bis zum 24.11 (wiedermal?) letzte Zahlungsfrist gesetzt hat und ich unter dem Gesichtspunkt dieses beknackten Urteils nicht mehr als unbedingt nötig mit denen rumärgern will.
Vielen Dank schon vorab für Hinweise!!!
Emsländer:
Das Urteil trifft in vollem Umfang allerdings nur Tarifkunden, die vom örtlichen Grundversorger zu allgemeinen Preisen Gas beziehen. Für Sonderkunden (EWE), die zu speziellen Preisen und Konditionen beliefert werden, hat es hingegen eine geringere Aussagekraft. Denn für Sonderkunden hat die Frage größere Bedeutung, ob für die Erhöhung überhaupt eine wirksame Rechtsgrundlage in Form einer Preisanpassungsklausel im Vertrag (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) besteht(dem ist nicht so). Ist das nicht der Fall, kann der Gasversorger eben keine erhöhten Preise verlangen(siehe Urteil EWE). So hat der Kartellsenat des BGH in einem Urteil vom 29.04.2008 (Aktenzeichen KZR 2/07) ebenfalls entschieden.
Informieren Sie sich im EWE-Forum, dort ist auch mehrfach beschrieben, dass die Tarifumstellung der EWE nicht gilt....
Weiterhin Ruhe bewahren! Es ist nur eine Pressemitteilung, die Begründung und der genaue Wortlaut liegt noch nicht vor!
Informieren Sie sich weiterhin bei der Energie-Initiative Oldenburg. Lassen Sie sich nicht einschüchtern....
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