Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Frist für Zurückweisung der Rechnung als offensichtlich falsch?
Cremer:
@Regina***,
Kopie fertigen und das Original zurückschicken ;)
Christian Guhl:
@Regina***
Also 1.und 2. \"kannste vergessen\".Das sind keine offensichtlichen Fehler nach § 17 (1) GVV. Die Preise und die Umstufung sind zwar strittig, aber nicht offensichtlich falsch. Schätzungen des Verbrauchs bei Preis- oder anderen Änderungen (z.B.MwSt.) sind erlaubt.Auch das ist nicht falsch.
Einzig und allein die Verrechnung der Abschläge verstößt gegen das BGB (§ 166) und ist damit ein offensichtlicher Fehler.
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