Energiebezug > Gas (Allgemein)
Zugang zum Gaszähler im Mietshaus
stev99:
hallo, weis jemand über eine eventuelle rechtslage bescheid oder hat eine idee:
1. muss einem mieter der uneingeschrängte zugang zu seinem gas und stromzaehler gewährt werden?
2. was könnte ich unternehmen wegen dem fuer mich nicht nachvollziehbaren gasverbrauch?
Im Detail:
Ich wohne zur miete in einem Mehrfamilienhaus.
Nachdem mein Gas KWh Verbrauch von 2006 zu 2007 ungefaehr doppelt so hoch ausfaellt, trotz unveränderter lebensumstaende und heizungsverhalten, möchte ich den gaszaehlerstand oefters kontrollieren und je nach wetterlage , kochverhalten etc vergleichen.
Die Gaszähler aller mietparteien befinden sich in einem verschlossenen Keller eines mieters, mit dem man schlecht \"reden\" kann.
Der Vermieter sieht sich nicht im stande diesem einem anderen, noch freien kellerraum zuzuweisen. er ist lediglich bereit, wenn er mal vorbei kommt, ca alle 4 wochen oder laenger, den zahelerstand abzulesen und zu hinterlegen.
vielen dankefuer euer interesse :)
bjo:
Hallo,
Schau mal die die AGB der Energielieferanten! Die fordern zumeist einen
uneingeschränkten Zugang zu den Zählern! Der ist so ja nicht gewährleistet!
Vielleicht hört der Vermieter ja eher auf die Versorger und verlegt den Mieterkeller, so das alle an Ihre Zähler können!
stev99:
beim kundenzentrum und auch in der energieberatung des gasversorgers stadtwerke wurde mir mitgeteilt, das der zugang letztendlich sache des vermieters ist und kein einfluss darauf genommen werden kann.
dann, nach über einem jahr gab es einen termin vorort (auch aus einem anderem grund) und es wurde festgestellt, das jederzeit ein uneingeschränkter zugang möglich sein muss.
mann sollte sich also nicht mit aussagen eines mitarbeiters zufrieden geben und besser nachfragen ob e ssich um seine persönlich ansicht oder um eine firmen verbindliche aussage handelt.
stev99:
hallo
es wurde festgestellt, das der gaszähler 0,01m3/24h weiterzählt, obwohl definitiv! kein Gasgerät (Heizung, Warmwasser,Herd) während der abgelesen tage benutzt wurde.
nach aussage des gasversorgers liegt das im hinzunehmenden toleranzbereich.
kann das jemand bestätigen oder hat darüber andere informationen?
vielen dank
RA Lanters:
brannte die zündflamme noch?
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