Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
Ordentliche Kündigung durch die GASAG
RR-E-ft:
@slotty
Sie sollten nach Möglichkeit am bisherigen Vertrag festhalten, weil beim Sonderabkommen kein Preiserhöhungsrecht besteht und keine Billigkeitskontrolle stattfindet. Der Ausgang einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle ist immer mit Unwägbarkeiten verbunden.
slotty:
Wie soll ich daran festhalten, wenn eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird ?
Man \"zwingt\" mir doch dann einen neuen Vertrag auf.
Und noch am Rande:
Können Sie eigentlich was zu den von der GASAG ins Feld geführten Urteilen sagen ?
RR-E-ft:
@slotty
Wenn die Kündigung gegen Kartellrecht verstößt, ist sie unwirksam oder es bestehen Schadensersatzansprüche.
Natürlich ließe sich zu den bekannten Urteilen etwas sagen.
Derzeit läuft indes noch das Verfahren vor dem Kammergericht.
Das Kammergericht soll die Offenlegung der Preiskalkulationen verlangt haben.Siehste hier.
slotty:
@RR-R-FT
Kann man denn auch bei Endkunden das Kartellrecht anwenden. Im GWB wird immer wieder auf den Begriff Unternehmen abgestellt.
Ist der Endkunde in diesem Zusammenhang mit einem kleinen Unternehmen vergleichbar ?
Das man die genannten Urteile kommentieren kann ist mir klar. Bei der GASAG ist es mir jedoch auch vorgekommen, dass mit Urteilen argumentiert wird, die überhaupt nicht zum Fall passen. Ich habe die genannten Urteile leider nicht recherchieren können um mir ein eigenes Bild zu machen, daher die Nachfrage.
Gruß
Slotty
RR-E-ft:
Siehste hier
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