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EWE Oldenburg Jahresrechnung Fristen

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Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer ,

ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihr Angebot eines persönlichen Telefongesprächs . Im Moment glaube ich den zweiten Brief mit Hilfe der Informationen hier im Forum aufsetzen zu können .
Wenn es wirklich brenzelig wird und ich nicht weiter weiß , würde ich mir gerne erlauben auf Ihr Angebot zurückzukommen . Ich hoffe , daß Sie damit einverstanden sind .

Ich habe vor , in meinem zweiten Schreiben an die EWE :


--- Zitat --- darauf hinzuweisen , daß die allgemeinen Informationen keinerlei Nachweis darstellen und werde nochmals dazu auffordern mir diese zu erbringen ( behördliche Tarifgenehmigung gem. § 12 BTOElt  , Tarifveröffentlichung gem. § 4 Abs. 2 AVBV , Nachweis der Billigkeit der Preise und deren Erhöhungen ) .

Ferner will ich darauf hinweisen , daß die Darlegungs - und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei der Festsetzung des Energie - / Versorgungspreises das Versorgungsunternehmen ( z.B. BGH NJW 2003, 3131; 2003, 1450 ) trifft .

Außerdem möchte ich erwähnen , daß im europäischen Vergleich selbst die günstigsten deutschen Energiepreise erheblich höher liegen als in anderen EU Staaten , daher u. a. mein Zweifel an der Billigkeit der Preise ! Und  daß die Ölpreise nicht gestiegen , sondern gesunken sind .

Strompreise werden übrigens nur mit einer maximalen Höhe von der Aufsichtsbehörde festgesetzt , d.h. der Versorger kann  auch weniger verlangen , siehe § 12 \" Tariferhöhung \" der BOEltV

Und das Bundeskartellamt prüft nur, ob teilweise Tarifpreise von Versorgern nicht weit überhöht sind . Nicht geprüft wird die Preishöhe an sich !

Ich halte daher den Gesamttarif und die Erhöhungen der Energiepreise also nach wie vor für unbillig nach § 315 BGB .

Daß von Mahn - und Sperrverfahren abgesehen werden sollte ( s. Urteil des BGH vom 30.4.2003 Az VIII ZR 279/02 zu § 30 AVB )

Und noch der Hinweis auf das Urteil des AG Heilbronn .  


--- Ende Zitat ---


Das finde ich nur leider im Moment hier im Forum nicht . ( Ich sehe vor lauter Wald die Bäume nicht    :oops:  )

Es wäre sehr nett , wenn Sie mir den Link noch mal geben könnten !

Und noch drei Fragen :  

Ist das so , wie ich es vorgesehen habe in Ordnung oder fehlt noch etwas Wichtiges ?

Wieviel Zeit habe ich bis ich das zweite Schreiben absenden muß ( gibt es Fristen oder Erfahrungswerte wie schnell man auf das erste Schreiben der EWE reagieren sollte um Nachteile zu vermeiden ?) und ist es notwendig das zweite Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden , oder genügt ein normaler Brief ( falls die Geschäftsstelle die Annahme nicht bestätigen möchte )  ?


Ich danke Ihnen  und  Herrn Fricke für die Hilfe !


Liebe Grüße

Gasfix

Cremer:
@ Gasfix

Link zu AG Heibronn

http://new.bdev.de/frontend/files.php?dl_mg_id=450&file=dl_mg_1113576189.pdf

Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer ,

vielen Dank für den Link !

Ist es möglich noch eine kurze Antwort  auf meine obenstehenden Fragen zu bekommen ?

a ) Ist das so , wie ich es ( oben ) vorgesehen habe in Ordnung oder fehlt noch etwas Wichtiges ?

b ) Wieviel Zeit habe ich bis ich das zweite Schreiben absenden muß ( gibt es Fristen oder Erfahrungswerte wie schnell man auf das erste Schreiben der EWE reagieren sollte um Nachteile zu vermeiden ?)

c ) Sehe ich es richtig , daß es genügt den zweiten Brief an die EWE als normalen Brief zu versenden , da ich ja eine Empfangsbestätigung und auch eine Antwort von der EWE auf meinen 1. Brief mit dem Einwand wegen billigen Ermessens bekommen habe , was ja das Wichtigste ist ?

Liebe Grüße

Gasfix

Cremer:
Hallo Gasfix,

ist soweit alles in Ordnung, Brief kann raus.

Antwort auf Schreiben von EWE sollte man innerhalb einer angemessenen Frist beantworten, d.h. innerhalb 14 Tagen (2 Wochen).

Normaler Brief genügt, ggf. einfaches Einschreiben

Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer ,

vielen Dank !

Dann kann ich ja wieder loslegen !

Liebe Grüße

Gasfix

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