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EWE Oldenburg Jahresrechnung Fristen

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Gasfix:
Sehr geehrter Herr Fricke ,

es sind noch ein paar Fragen aufgetaucht , aber ich denke dann ist alles geklärt und ich kann loslegen !

Reicht ein Schreiben für Strom und Gas oder müssen dafür zwei getrennte Schreiben verfaßt werden ?

Kann man auch allen zukünftigen Preiserhöhungen widersprechen ?

Soll ich Folgendes ( s.u. Zitat von Ihnen ) schon im ersten Brief an die EWE schreiben oder erst nach deren Antwortschreiben ?
Denn das steht so nicht in dem Musterschreiben von  ( www.energieverbrauche.de ) .

* Zitat :

Bei den Stromtarifen lassen Sie sich die behördliche Tarifgenehmigung gem. § 12 BTOElt nachweisen .

Fordern Sie zudem den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung der Tarifänderungen gem. § 4 Abs. 2 AVBV .
 
*
Kann ich auch die zukünftigen neu berechneten Abschlagszahlungen zu den alten Preisen auch unter Vorbehalt bezahlen , falls ein Gericht feststellen sollte , daß selbst diese Preise zu hoch sind , damit ich dann das überzahlte Geld ohne Probleme erstattet bekommen kann ?

Kann ich es also wie folgt im ersten Brief schreiben :

\" Abschlagszahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung   unter Vorbehalt   zu den alten Preisen \" !

Liebe Grüße

Gasfix

Cremer:
@ gasfix

siehe auch bereits meine Antwort an Sie am 23.4.05 um 20.38 Uhr

Erst Widerspruch der Unbilligkeit gemäß § 315 BGB (Musterbrief) einlegen. Der Eingang Ihres Schreibens beim Versorger lassen Sie sich bestätigen. (ggf. Einschreiben)

Und dann kürzen der Abschläge nach eigener Rechnungsaufstellung/Ermittlung.

In der Abschlagsaufstellung an den Versorger müssen Sie getrennt für Strom und Gas die teilabschläge nennen, sowie die Gesamtschlagsumme.
Sollten Sie ebenfalls Wasser von diesem Versorger beziehen, müssen Sie auch den (ungekürzten) Abschlag Wasser mitaufführen und im Gesamtabschlag einrechnen.

RR-E-ft:
@Gasfix

Sie können ein Schreiben für Strom und Gas verfassen, indem Sie eine Synthese beider Musterschreiben verfertigen.

Die Tarife konnten ja auch bisher schon zu hoch sein. Deshalb leisten Sie die übrigen Zahlungen auch nur noch unter dem Vorbehalt einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle und der Rückforderung.

Vgl. hierzu etwa:


http://www.vzth.de/text.php?id=276


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer , sehr geehrter Herr Fricke ,

vielen Dank für Ihre Antworten !

Zwei Sachen sind aber leider noch nicht beantwortet :

Kann man auch allen zukünftigen Preiserhöhungen widersprechen ?

Beispiel :

\" Ich widerspreche dem Gesamttarif Ihrer Energiepreise und den Preiserhöhungen vom    ...         und allen zukünftigen Preiserhöhungen \"

Und müssen die folgenden Sätze *  schon in den ersten Brief oder erst in den zweiten als Antwort auf das zu erwartende Gegenscheiben der EWE ?

* \" Weisen Sie mir bei den Stromtarifen die behördliche Tarifgenehmigung gem. § 12 BTOElt
nach . \"

* \" Ich fordere zudem den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung der Tarifänderungen gem. § 4 Abs. 2 AVBV . \"


Ich habe ja das Musterschreiben und da stehen die zwei Sätze nicht drin !

Liebe Grüße

Gasfix

Cremer:
@ Gasfix

können Sie so schreiben. Ich würde sowie so reinschreiben:
Ich akzeptiere keine Preiserhöhungen, auch künftig, sofern Sie mir nicht den Nachweis der der Erforderlickeit und der Angemessenheit der Preiserhöhungen durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsunterlagen nachweisen, insbesondere die Steiegerung Ihrer Bezugs- und sonstigen Kosten und den Anteil dieser Kosten am Gesamtpresis. Im übrigen weise ich insbesondere auf das Urteil des Amtsgreichtes Heilbronn vom 15.4.2005, Az. 15 C 4394/04 hin.

Die Sätze sofort in das erste Schreiben rein. Sie können es, wie im Übrigen die Versorger es auch mit den ständigen Widerholungen von Zahlungsaufforderungen, gebetsmühlenhaft in weiteren Antwortschreiben  wiederholen.  8)

Siehe auch nachfolgend meine Antwort vom 17.4.05 um 19.41Uhr Quote Mein Schreiben an die Stadtwerke.
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=877&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

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