Energiepreis-Protest > ENTEGA
Entega, dreist und kundenfeindlich
eislud:
Schock wegen hoher Stromrechnung
Entega projeziert den Verbrauch der Wintermonate auf das ganze Jahr und verlangte Nachzahlung.
Dreist und kundenfeindlich.
Gericht stoppt Entega-Werbung
Märchenstunde der Entega: Irreführende Preisangaben; Nicht zutreffende Preisgarantie; Irreführende und rechtswidrigen Angaben; Vergleich von eigenem Öko-Tarif mit Standard-Tarif eines anderen Anbieters; 29% Kernenergie in Ökö-Tarif verschwiegen.
Dreist und kundenfeindlich.
eislud:
Entega macht weiter mit der Werbung
--- Zitat ---... Dabei hatte das Landgericht Wiesbaden Ende März durch eine einstweilige Verfügung dem Darmstädter Stromversorger untersagt, gegenüber Verbrauchern weiterhin mit \"irreführenden Preisangaben und einer nicht zutreffenden Preisgarantie\" zu werben.
... Allerdings haben die Darmstädter Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt.
--- Ende Zitat ---
Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, können sie ja auch weitermachen ohne die Gefahr von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Sofern Entega die Preisangaben auch hier widerrum verschleiert, beispielsweise durch die Reduzierung des Jahresbetrages um die 50 Euro Begrüßungsgeld, dann ist wohl alles beim Alten: Dreist und kundenfeindlich.
Gruss eislud
eislud:
Entega macht weiter mit der Prospektwerbung.
Entega soll bis zu 250 000 Euro zahlen
--- Zitat --- ... Jetzt hat ESWE beim Landgericht ein Ordnungsgeld gegen den Konkurrenten von bis zu 250 000 Euro beantragt, ersatzweise Ordnungshaft für die beiden Entega-Geschäftsführer Karl Heinz Koch und Michael Böddeker. Es geht um Prospekte, gegen die ESWE Ende März eine einstweilige Verfügung erreicht hatte, weil sie irreführende Angaben enthielt. Dennoch soll Entega noch vor etwa drei Wochen die beanstandeten Prospekte verteilt haben ...
... Entega war im Eilverfahren nicht gehört worden und hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Aber auch vor der Kammer für Handelssachen hatte das Unternehmen keinen Erfolg. Nach einer anderthalbstündigen, lautstark geführten Verhandlung (hihi, wie im Kindergarten) entschied die Kammer, dass die bereits erlassene einstweilige Verfügung aufrecht erhalten bleibt. ...
--- Ende Zitat ---
(Eigene Ergänzungen sind kursiv)
Ob es sich hier um den gleichen Fall handelt wie oben, ist nicht wirklich klar.
Klar erscheint indessen wer letztlich über weitere Preiserhöhungen für die Zesche aufkommen wird falls Entega tatsächlich irgendwann ein Ordnungsgeld in derart beträchtlicher Höhe zahlen muß.
Falls tatsächlich Prospekte verteilt wurden, die von der einstweilige Verfügung betroffen sind, dann war das ziiiiiiiiiiemlich dumm.
Und weil der Kunde dann vermutlich die Zesche zahlen muß ist es dreist und kundenfeindlich.
Gruss eislud
Ready XL:
Hallo,
... habe mittlerweile bereits zwei Werbeschreiben von Entega erhalten. Die wollem sogar die Kündigung von Mainova für mich übernehmen. Dabei bin ich seit -zig Jahren Entega-Geschädigter. :) :)
Generelle Frage:
Das Unterlassungsurteil der ESW Wiesbaden gegen Entega ist ja bekannt. Gilt das dann automatisch auch für den Fall, daß Entega z.B. von Mainova abwerben will?
Gruß
Ready XL
eislud:
Laut den Artikeln darf Entega seinen irreführenden Slogan \"Ökostrom ist günstiger als Atomstrom\" nicht mehr verwenden.
(Urteil vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) durch GGEW initiert und Urteil vor dem Landgericht Frankfurt (Az: 3-8 O 33/08 ) durch Mainova initiert.)
Entega-Storch die Flügel gestutzt
Preisvergleich untersagt Entega verliert gegen GGEW
Darmstadt/Frankfurt. Entega darf nicht mehr mit Ökostrom-Slogan werben
Und dann auch vielleicht noch hier \"Preisfalle Gaspreisgarantie\"
Könnte wohl alles unter dem Slogan \"Entega, dreist und kundenfeindlich\" Platz finden, oder?
@Ready XL
Weiß ich nicht.
Gruss eislud
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