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Versorger ignoriert fristgemäße Kündigung

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dattelner:
Einträge in der Schufa dürfen nur bei offenen Forderungen erfolgen, die rechtmäßig und unbestritten sind. Sonst können Sie diese löschen lassen.

bjo:
paßt nciht ganz genau aber dennoch!

bei Anbieterwechsel (Strom, Gas) nach Möglichkeit dem neuen Versorger das Kündigen der Altverträge übertragen, überlassen.

Wenn es dann Streß gibt mit dem alten Anbieter ist das nicht Ihr Ding!
Sie haben nur noch einen gültigen Vertrag mit dem neuen:-)

svenbianca:
Ich würde, wenn ich merke das keine Reaktion erfolgt, die Kündigung schriftlich per Einschreiben erledigen. Zum Kündigungsdatum würde ich die Zählerstände schriftlich per Einschreiben mitteilen. Dann würde ich den neuen Nutzer bitte sich beim Grundversorger anzumelden, der damit nämlich gleichzeit die Netznutzung durch Teldafax mit abmeldet. Der neue hat dann 6 wochen Zeit sich ab Einzugsdatum einen neuen Versorger zu suchen oder er bleibt beim Grundversorger (kann der neue ja selbst entscheiden)

Ich würde beimVersorger- und Nutzerwechsel es nicht dem neuen Versorger überlassen zu kündigen, denn wenn der zu spät kündigt, haben sie einen Nebenkriegsschauplatz, den man ja gar nicht will.

Hasenschnuckel:
Zunächst einmal: Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge!

Ich seh schon: Ich habe den fall offensichtlich zu verkürzt dargestellt.
Mein Fehler!

Ergänzung:

Altnutzer hat per Fax Zählerstände mitgeteilt und auf fristgemäße Kündigung hingewiesen.

Neunutzer hat neuen Anbieter mit Stromlieferung beauftragt, diesen dem Anfangzählerstand mitgeteilt und Netzanbieter über den GESAMTEN Fall per Mail informiert

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