Energiepreis-Protest > Stadtwerke Elmshorn

Gaskunden bekommen Geld zurück

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RR-E-ft:
Gaskunden bekommen Geld zurück

egn:
Ist so eine pauschale Rückerstattung überhaupt rechtlich zulässig?

Hätte nicht stattdessen der Preis gesenkt werden müssen damit jeder entsprechend seines individuellen Verbrauchs berücksichtigt wird?

nkh:
Ich denke, die Erstattung erfolgt freiwillig, warum sollte es also nicht zulässig sein. Der Versorger ist ja nicht verpflichtet, die Preise zu senken.

Ich denke, das ist ein gutes Beispiel, wie man unbürokratisch was Gutes tun kann.

egn:
Natürlich ist der Versorger nach §1 EnWG verpflichtet die Preise zu senken.

svenbianca:
steht in diesem § 1 etwas von Preisenkungen drin? Es ist doch so ich kalkuliere am Anfang des Jahres einen Preis, wenn ich dann zuviel kalkuliere zahlt der VErsorger es nun zurück, wenn er aber Zweifel hat, dass der Ertrag im nächsten jahr nicht so ausfällt wäre eine Preissenkung doch Quatsch, dann würde er ja evtl. Verluste einfahren. ³ 1 wurde schon oft diskuttiert. Die Antwort auf \"möglichst\" kostengünstige VErsorgung ist natürlich sehr dehnbar.

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