Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Rechne ich falsch, oder zahl ich echt 300% mehr ??

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hollmoor:
Hallo,Stromdesigner.

Jawohl,fürs ganze Haus.Alles,was ich aufgeführt habe,betrifft das ganze Haus.

Cremer:
Hallo Frau Kums,

Ihr Sohn zahlt 50% über das Verhältnis seiner Wohnfläche zur gesamten Wohnfläche und 50% im Verhältnis seiner Einheiten zu den Gesamteinheiten  anteilig. (4872/44415= 10,96%)

Diese 10,96% werden an den Gesamtkosten zu 50% berücksichtigt, die anderen 50% der Gesamtkosten werden im Verhältnis der Wohnfläche angerechnet.

hollmoor:
Hallo,Herr Cremer,
die 50/50 Abrechnung ist mir klar.
Meine Überlegung und Nachrechnung brachte mich nur zu dem Ergebnis,das derjenige,der Energie einspart,auch belohnt werden müßte und da ist eine 30/70 (Grundkosten 30%-Verbrauchskosten70%)Abrechnung angebrachter und gerechter.
Bei dieser Regelung hätte er 36,00 Euro weniger bezahlt.

Grundkosten lagen bei 50 % Regelung bei                   307,43 €
Verbrauchskosten lagen bei 50 % Regelung bei            218,00 €  
                                                                             ------------
                                                                               525,43 €

Grundkosten wären bei 30 % Regelung                       184,46 €
Verbrauchskosten wären bei 70 % Regelung                304,99 €
                                                                             ------------
                                                                               489,45 €
         
Sie sehen,die Verteilung sieht da schon ganz anders aus,aber meines Erachtens gerechter,denn es werden diejenigen zur Kasse gebeten,die auch mehr verbrauchen.Es betraf nur die Berechnung Heizung.Warmwasserzählerberechnung ist noch extra.

Einsparen heißt aber nicht gleich frieren.Es ist schon ein Unterschied,ob man sein Wohnzimmer etc. 21 Grad warm haben muß oder 24 Grad,wie so manche alte Dame dort im Haus.
Nach Abzug der Wärmemengeneinheiten der Wohung meines Sohnes von 4872 bleiben immer noch 39643 Einheiten übrig,die sich auf die restlichen sechs Wohnungen verteilen.(Durchschnitt 6607 Einheiten)
Ihren Beiträgen entnehme ich,daß sie auch Vermieter sind und 50/50 abrechnen lassen.Vielleicht wäre es ihrerseits mal eine Überlegung wert,die prozentuale Verteilung zu überdenken bzw.zu ändern,sollten sie
Mieter haben m.unterschiedlichem Heizverhalten.
Das können sie an Hand der Messeinheiten ja durchaus ersehen.

Um noch mal auf Flight,s Abrechnung für die 60 m2 Wohnung zurückzukommen:
Für unsere DHH-Baujahr 1999-145 m2 Wohnfläche haben wir im Jahr 2004
knapp über 600,00 Euro Gaskosten gehabt.Heizung u.Warmwasser!
Und trotzdem bin ich einer der Einwender in diesem Land und akzeptiere nicht die enormen Erhöhungen der Monopolisten.
Zahle bisher nur den alten Preis und höre auch nichts von unseren Stadtwerken.

Viele Grüße aus der Lüneburger Heide

Cremer:
@ Frau Kums,

zum Abschluß ergänzend nur noch, dass nach der Heizkostenverordnung in § 7 (1) \"Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme\" als auch in § 8 (1) \"Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser\" gesetzlich festgelegt ist:\"mindestens 50%, höchstens 70% nach dem erfaßten Wärmeverbrauch. Der § 9 regelt den Bezug von Wärme und Warmwasser und ist etwas komplizierter.

http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1147583967&ID=4540

Insofern kann man nicht höher als 70% ansetzen, welches in Ihrem Fall zur Zeit das Optimum ist.  In einer Liegenschaft von mir, wo mit Gas zentral geheizt wird, (Warmwasser erfolgt dezentral mit Gasdurchlauferhitzer) habe ich die Abrechnung mit 50/50. Meine Mieter bedienen die Zentralheizung selbst (Abschaltung/Anschaltung im Sommer ja/nein etc). Natürlich hat die mittlere Wohnung den geringsten Anteil an Wärmebedarf gegenüber dem Paterre (kalter Keller) und der 2. Étage (Dach).

Knapp über 600 € Gaskosten ist sehr gering.
In meinem Haus (Bj 1980, 210 m2) hatte ich für Heizung und Warmwasser in 2004 etwa 39.000 Kwh
entspr. ca. 1600 €.

Richtig!
Keine Akzeptanz der Energiemonopolisten. Unsere Stadtwerke hatten mir schriftlich im letzten jahr mitgeteilt, sie wären kein Monopolist. Unser Wirstschaftministerium teilte mir mit Schreiben vom 30.11.2004 mit, dass die Stadtwerke eine marktbeherrschende Stellung ausüben!!

Und genau dies ist der Ansatz § 315 BGB geltend zu machen.

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