Energiepreis-Protest > BELKAW
Widerspruchsfrist auf Jahresrechnung - EVU verrechnet mit Abschlägen
greatHunter:
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ich habe vor ca. drei Wochen die Jahresabrechnung 2007 erhalten. Die ist aber falsch, da meine Abschläge um meine Gaspreisminderung aus der VOR-Jahresrechnung (2006) reduziert ausgewiesen wurden. Ich habe 2007 monatlich und getrennt nach gemindertem Gaspreis und den anderen Verbrauchsarten, mit jeweils eindeutigem Verwendungszweck bei meinen Überweisungen, selber überwiesen.
Ich habe zunächst schriftlich mit einem Widerspruch um Richtigstellung der Jahresrechnung 2007 gebeten.
Nun muß ich ja noch nach §315 widersprechen und auch die Gegenabrechnung (ist schon fertig) dem EVU zusenden.
-Gibt es eine Frist, innerhalb der ich das tun sollte?
-Wie kann ich nach §315 auch einer noch zu erwartenden korrigierten Abrechnung widersprechen? Oder sehe ich das alles zu kompliziert?
freundliche Grüße,
greatHunter
Christian Guhl:
@greatHunter
Folgendes Vorgehen :1. Falsche Rechnung kommt 2.Rechnung als nach §17.1 GVV als offensichtlich falsch reklamieren und Korrektur fordern 3.Korrigierte Rechnung kommt 4.Gegen korrigierte Rechnung Widerspruch gem. § 315 BGB einlegen 5.Korrigierte Rechnung kürzen und gekürzte Abschläge ausrechnen.
Frist = zeitnah
greatHunter:
Herzlichen Dank.
War mir etwas im Zweifel, nicht daß sich ein blöder, vermeidbarer Formfehler einschleicht.
greatHunter:
@admin
warum mein Beitrag hierhin verschoben wurde, bleibt mir immo verschlossen. Ist das ein Archiv hier? Ich muß ja noch nicht einmal zwingend Kunde bei diesem EVU sein. Könnte ja auch mal ins schöne Bad Kreutznach ziehen. Dann trifft es nen ganz anderen armen Versorger :-D
Hallo Herr Guhl
habe mir gerade gedacht, man könnte ja auch mal ohne Not schreiben, wie es denn gelaufen ist.
Ich habe also alles so gemacht, wie von Ihnen aufgeführt.
Etwa 14 Tage, nachdem der erste Abschlag fällig gewesen wäre (eine Erinnerung hatte ich bis dahin auch schon erhalten) kam dann die korrigierte Abrechnung mit einem freundlichen Beischreiben und mit einer neuen (geringeren) Abschlagsforderung. (Aber wir rechnen ja selber!!!)
Da ich bei Strom (aufgrund der vielen Sparvorschläge des BdE) etwa 30% weniger verbraucht habe, blieb trotz Abschlagskürzung (Gas) für das abgelaufene Jahr noch ein Guthaben, das auch bereits an mich überwiesen wurde.
mfG
greatHunter
DieAdmin:
--- Zitat ---Original von greatHunter
@admin
warum mein Beitrag hierhin verschoben wurde, bleibt mir immo verschlossen. Ist das ein Archiv hier? Ich muß ja noch nicht einmal zwingend Kunde bei diesem EVU sein. Könnte ja auch mal ins schöne Bad Kreutznach ziehen. Dann trifft es nen ganz anderen armen Versorger :-D
--- Ende Zitat ---
@greatHunter,
um etwas wieder die Falschposting-flut in \"Grundsatzfragen\" und \"Ich brauche dringend Hilfe\" zu unterbinden, habe ich den Thread in den Bereich Ihres lieben Versorgers verschoben, damit andere Mitstreiter gleich die Info haben, sollte diesen es ähnlich gehen.
Denn eigentlich ist das Problem schon unzählige Male im Forum diskutiert worden.
Genau solche Threads lassen die \"Grundsatzfragen\" und \"Ich brauche dringend Hilfe\" überquellen. Und der nächste wird von der Vielzahl der Suchergebnisse erschlagen. Und eröffnet wieder einen neuen Thread. Geht ja fixer als zu suchen.
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