Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

Gerichtliche Klärung

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Krüml:
Hallo!

Heute habe ich einen Brief von EGS bekommen.
EGS wird gerichtliche Verfahren gegen sich aus § 315 berufene säumige Zahler einleiten.
Wenn ich nicht bis zum 30.04.2008 meinen Saldo ausgleiche, bin ich wohl fällig.

Mit diesen Briefen wird EGS erreichen, daß wieder einige umfallen. Schade!
Wir sollten uns zusammentum und mit einem Rechtsanwalt beraten. Meldet Euch bei Pegasus, der stellt ein Treffen zusammen.

Grüße Krüml

Dr. Who:
Im Namen der organisierten Gaspreisverweigerung im Allgäu bitte ich um Kontaktaufnahme, da ich denken, dass sich unsere Interessen gegen die Schwester-(Tochter-?)Firmen EKO und EGS gut gemeinsam vertreten lassen.
Wir sind hier schon gut organisiert und sollten weitere Schritte abstimmen.

Im Übrigen die EGS hat doch lt. AA/AZ das Kartellamt im Haus. Haben die nicht andere Probleme, als zu klagen. Oder hat das Kartellamt nichts gefunden und EGS damit einen Freibrief?

Gruß Dr. ?

Queen1991:
Guten Morgen,

ich bin neu hier,
ich habe gestern auch so einen Brief \"Ankündigung der gerichtlichen Klärung\" von Erdgs Schwaben bekommen, ich bin seit 1,5 Jahren kein Kunde mehr (bin umgezogen, kein Gasanschluß), habe aber immer noch einen Geldbetrag bei Erdgas Schwaben offen, jetzt schreiben sie eben wieder ich soll zahlen um mir unnötige Kosten zu ersparen.
Kann mir jemand weiterhelfen wie ich jetzt auf den Brief reagieren soll?
Vielen Dank im voraus.
Mfg
Sven

Cremer:
@Queen1991,

ich gehe mal davon aus, dass Sie bisher keienn Widerspruch nach § 315 eingelegt hatten.

Es bestehen damit also \"Altschulden\"

Diese wären zu zahlen.

Queen1991:
Hallo,

doch ich habe damals Widerspruch nach § 315 eingelegt, es handelt sich um keine offene Vorderung.

Mfg

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