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Autor Thema: Kartellamt ermittelt  (Gelesen 4795 mal)

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Offline AKW NEE

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Kartellamt ermittelt
« am: 06. März 2008, 16:36:12 »
Nun ist es amtlich, auch die E.ON Avacon steht im Verdacht beim Gas überhöhte Preise zu nehmen. In Finanncial Times Deutschland ist zu lesen:

Beim Eon-Konzern stehen die Regionalversorger Eon Avacon, Eon Hanse, Eon Edis, Eon Mitte und Eon Bayern im Verdacht, überhöhte Gaspreise zu nehmen.

http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/:Kartellamt%20Angriff%20Gasversorger/326559.html

Offline Opa Ete

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Kartellamt ermittelt
« Antwort #1 am: 07. März 2008, 08:26:18 »
War doch völlig klar, steht heute auch in der Braunschweiger Zeitung.
Ich hoffe diesen Blutsaugern geht es mal richtig an den Kragen.
Gruß Opa Ete

Offline taxman

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Kartellamt ermittelt
« Antwort #2 am: 07. März 2008, 08:46:21 »
Zitat
Original von Opa EteIch hoffe diesen Blutsaugern geht es mal richtig an den Kragen.

Ich glaube nicht das ein Kartellamt dies bewerkstelligen kann! Bedenken Sie immer, dass dies alles politisch motiviert ist. Die allermeisten Versorger nutzen die Gewinne beim Strom und Gas zum Defizitabbau von öffentlichen Haushalten!

Eine Krähe wird der anderen kein Auge ausstechen!

Der einzige wirksame Protest ist nur durch uns Verbraucher möglich!
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Christian Guhl

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Kartellamt ermittelt
« Antwort #3 am: 07. März 2008, 17:55:32 »
@Opa Ete
Was ist eigentlich aus dem Mahnbescheid geworden ?

Offline Christian Guhl

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Kartellamt ermittelt
« Antwort #4 am: 21. März 2008, 12:02:18 »
Eon-Avacon bestreitet, dass ein Ermittlungsverfahren läuft. Das Kartellamt führt einen Marktpreisvergleich durch.Es gibt Auskunftsersuchen der Ämter um \"die Datenbasis valide zu machen\".Von einer Mißbrauchsverfügung könne keine Rede sein.
Nett umschrieben, man könnte es auch so ausdrücken :
Eon-Avacon ist durch besonders hohe Preise aufgefallen. Deshalb fordert das Kartellamt Begründungen für die Preisgestaltung.Wenn sich ergibt, dass diese Begründungen (Ausreden) nicht stichhaltig sind, wird eine Mißbrauchsverfügung eingeleitet. Dabei stellt sich die Frage : Welche Auswirkungen kann es auf die Widersprüche haben, wenn kein Mißbrauchsverfahren eingeleitet wird ? Eon-Avacon wird dann doch laut verkünden, dass das Kartellamt die Billigkeit der Preise bestätigt habe und die Kunden zur Zahlung auffordern.

 

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