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Autor Thema: Mal was Neues: Drohung mit Einstellung der Stromversorgung  (Gelesen 4573 mal)

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Offline zumonkelpaul

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Nabend allerseits,

inzwischen ist die gute alte BEW dazu übergegangen einigen \"Zahlungsverweigerern\" mit der Sperrung der Stromversorgung zu drohen. Laut Aussage des Amtsgerichts Wermelskirchen gibt es seit letzter Woche ein paar Fälle.

Mutmaßlich begeht die BEW hier vorsätzlichen Rechtsbruch! In der Mahnabteilung stellt man sich oder ist dumm.....?  Nichts genaues weiss man noch nicht. Wir werden sehen wie es weitergeht...

Gruß onkelpaul

Offline OTTO

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Mal was Neues: Drohung mit Einstellung der Stromversorgung
« Antwort #1 am: 27. März 2008, 23:29:14 »
Drohung mit Einstellung der Stromversorgung

Hallo onkelpaul
Bei einer Sperrandrohung, kommt es immer darauf an, aus welcher Grundlage Sie beruht.

Bei Zahlungszurückhaltung §315 BGB steht der Versorger auf verlorenem Posten.

Bitte beachten: Für eine Einstweilige Verfügung gegen eine Sperrung ist nicht das Amtsgericht (in diesem Falle Wipperfürth) zuständig sondern das LG, Köln (Landgericht Köln).

Mit bestem Gruß

OTTO

 

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