Energiebezug > Gas (Allgemein)
Grundgebührerstattung nach Reduzierung der Kesselleistung
superhaase:
Stimme Netznutzer zu.
Der Versorger hat Recht.
Cremer:
@norma,
war bei meiner Mutter ebenfalls so. Ich hatte 2005 festgestellt, dass die zugrundeliegende Grundlesitung zu hoch war.
Sie hatte 1999 einen neuen Gaskessel mit weniger Leistung erhalten. Ferner wurde seinerzeit die Kesselleistung aus den beiden Wohnungeinheiten getrennt (war früher zusammen günstiger gewesen).
Meine Mutter hatte 2005 Widerspruch eingelegt und erhielt rückewirkend für 6 Jahre die Grundgebhr inkl. Zinsen von ca. 1000 € erstattet 8)
Netznutzer:
@ Cremer
Herr Cremer, dass Sie der Meinung sind, dass ein Trennen von Kesselleistung durch das beauftragte EVU bzw. akredetierten Dienstleister genau das Gleiche ist, wie in dem beschriebenen Fall, wo jemand ohne Wissen des Versorgers seine Heizanlage verkleinert hat, lässt tief blicken. Dass es Netze und Vertriebe gibt, haben Sie schon gehört, oder? Dass Vertriebe für die bestellte Leistung ebenfalls Entgelt an den Netzbetreiber zu bezahlen haben, gleich, ob die Leistung abgernommen wurde oder nicht, auch schon gehört? Was würde wohl E-Wie-Einfach als poitentieller Lieferant in dem beschriebenen Fall machen? Geld zurückerstatten? Wohl kaum!
Gruß NN
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