Energiepreis-Protest > Stadtwerke Tübingen

Stadtwerke Tübingen und BGH-Urteil vom 13.06.07

(1/2) > >>

docstra:
Hallo,

ich hatte im Jahr 2005 bei den Stadtwerken Tübingen Widerspruch gegen die Erhöhung der Energiepreise (laut Musterbrief vom Verbraucherschutzbund) eingelegt:

\"...ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der Energiepreise für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit...\" usw.

Ich habe die Preise von 2004 zugrunde gelegt und jährlich 3% erhöht.
Ab und an kam eine Mahnung, auf die ich dann antwortete und auf den Widerspruch hinwies.
So weit so gut.

Nun kam folgendes Schreiben, das auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007 hinweist:



und



Ich habe mir die Ausführungen zu diesem Gerichtsurteil hier im Forum angeschaut, aber ich muß zugeben, ich als Laie bin nun genau so schlau wie vorher.

Zu welchem weiteren Vorgehen könntet Ihr mir raten?

Vielen Dank und noch schöne Ostern!

Gruß

docstra

Kämpfer:
@docstra

Ich selbst bin von der FairEnergie Reutlingen im Bereich Strom verklagt worden und weiß aus Erfahrung, dass man im Fall der Fälle trotz hilfreicher Schreiben des Bundes der Energieverbraucher und / oder der Verbraucherschutzzentralen um die Beiziehung eines in Energierecht erfahrenen Anwalts nicht herumkommen wird. Glücklicherweise hat in meinem Fall ein in Energierecht äußerst erfahrener Anwalt das Mandat übernommen und auch schon erste Erfolge verbuchen können. Ungeachtet dessen bleibt natürlich abzuwarten, wie der Rechtstreit letztendlich ausgeht.

Im Bereich Gas wurde meinerseits den Erhöhungsbegehren ( erhöhten Preisen ) des Versorgers seit 2004 widersprochen. Es folgte - ähnlich wie in Ihrem Fall - wechselseitiger Schriftverkehr, der bislang zu keiner Einigung führte. Der Energieversorger hat noch keine Klage erhoben.

Freundliche Grüsse aus der Nachbarstadt Reutlingen
Kämpfer

Schöfthaler:
@docstra

Das Schreiben, das Sie von den SW Tübingen erhalten haben, ähnelt denen anderer Versorger. Insofern finden Sie sich in bester Gesellschaft.

Zunächst wäre zu klären, ob Sie sich in einem Sondervertragsverhältnis (Einigung auf einen Preis zu Vertragsbeginn, wie Ihr Versorger schreibt) oder in einem Grundversorgungsverhältnis befinden. Im letzteren berufen Sie sich auf §315 (wie offensichtlich getan) und warten auf den Billigkeitsnachweis. Entgegen dem Inhalt des Schreibens von den Stadtwerken ist dann erst mal bis zum erfolgten Nachweis (oder einer gerichtlichen Klärung) nichts fällig; ein Rechnungskürzungsrecht bis zur Klärung bestätigen einige BGH-Urteile (was die Versorger regelmäßig verschweigen). Bei einem Sondervertrag können Sie die Preisanpassungsklauseln gerichtlich überprüfen lassen - sehr häufig sind diese nicht transparent genug und deshalb anderswo als unwirksam erklärt worden. Häufig ist die Unterscheidung zwischen beiden Vertragsverhältnissen nicht ganz offensichtlich - deshalb ist es nützlich, sowohl das Preisanpassungsrecht als auch die Billigkeit der verlangten (Gesamt-)Preise anzuzweifeln.

Zu allen Aspekten finden Sie im Forum und auf den BdE-Seiten viele nützliche Informationen und auch Musterschreiben.

Sie können sich auch anderen Mitstreitern in Ihrem Einzugsgebiet anschließen (z.B. unserer Gruppe E.R.N.A.; Kontakt per PN oder über unsere Homepage) - einige sind von der FairEnergie Reutlingen bereits verklagt worden und befinden sich aktuell im Verfahren vor dem LG Tübingen. Mit einem derartigen Verfahren müssen Sie im Zweifelsfall selbst auch rechnen, deshalb wappnen Sie sich bitte (Anwaltspflicht vor dem LG TÜ). Rechtschutzversicherungen übernehmen in aller Regel die Deckung, ansonsten sollten Sie sich über den Prozesskostenfonds des BdE informieren (aber bitte die Regeln dazu genau beachten!).

docstra:
Hallo und danke für die Antworten!

Könnte mir jemand ein aktuelles, auf den Fall passendes Musterschreiben benennen?
Es sind ja doch recht viele Musterschreiben, die mehr oder weniger alt sind und sich auf unterschiedliche Themen und Urteile beziehen.

Welches könntet Ihr mir da empfehlen?

Ich möchte nun nicht den Eindruck erwecken, ich sei zu faul, um alles durchzulesen, aber mit meiner Selbsthilfegruppe habe ich z.Zt. zu viel um die Ohren.
Wer weiß, vielleicht kann ich Euch ja auch mal weiterhelfen - was ich natürlich aber nicht hoffe.


Viele Grüße


docstra

kamaraba:
@docstra

Auf den Seiten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt es ein
Musterschreiben an den Versorger zum BGH Urteil vom 13.6.2007.

Hier der Link

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln