Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch trotz Preisanpassungklauseln in den AGBs?  (Gelesen 5229 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Sid

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Widerspruch trotz Preisanpassungklauseln in den AGBs?
« am: 22. März 2008, 21:58:59 »
Hallo,

ich mußte wg. Umzugs Ende 2007 den Gas/Strom-Anbieter wechseln. Der Preisherhöhung zum 01.01.2008 auf der ersten Verbrauchsabrechnung wollte ich nun widersprechen. In den AGBs meines Anbieters (Städtische Werke Kassel) habe ich allerdings folgenden Passus gefunden:

\"Änderungen werden durch öffentliche Bekanntgabe (z.B Anzeige in regionalen  Zeitungen) wirksam. ... Zeitgleich wird der Kunde über die Änderung in Textform informiert. ... Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht , den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt.\"

Heißt das, dass ich der Jahresabrechnung nachträglich nicht mehr widersprechen kann, wenn ich nicht umgehend, nachdem ich z.B eine Produktbroschüre mit den neuen Preisen erhalten habe, dieser Preiserhöhung widerspreche? Unterschrieben hatte ich nichts, der Vertrag kam aufgrund der Nutzung zustande.

Sid

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch trotz Preisanpassungklauseln in den AGBs?
« Antwort #1 am: 22. März 2008, 22:47:47 »
Hallo,
einer Jahresrechnung der nicht widersprochen wurde gilt als akzeptiert!
das heißt im Umkehrschluß die Preiserhöhungen im laufe des Jahres sind
egal wenn du der folgenden Jahresrechnung widersprichst!

- jedes mal wenn du neue Preise bekommst, Widerspruchsschreiben übermitteln
- nach Erhalt der Jahresabrechnung deine eigene aufmachen und mit
Musterschreiben übermitteln
-  deine eigenen Abschläge bilden und nur diese zahlen! Jede Zahlung muss dabe den Verwendungszweck ausweisen \"Abschlag April 2008\"

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch trotz Preisanpassungklauseln in den AGBs?
« Antwort #2 am: 25. März 2008, 13:40:14 »
@sid

Zunächst stellt sich die Frage, ob die AGB überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, d. h. ob sie vor Vertragsabschluss bekannt waren und ob man sich bei Vertragsabschluss mit deren Einbeziehung einverstanden erklärt hatte (§ 305 BGB).

Sodann stellt sich die Frage, ob die AGB nicht etwa unwirksam sind, weil sie gegen § 307 BGB verstoßen.

Sollte ein Recht zur einseieitigen Preisneufestsetzung tatsächlich wirksam bestehen, stellt sich sodann die Frage, ob dessen Ausübung gem. § 315 Abs. 3 BGB billigem Ermessen entsprach, weil die Rechtsausübung andernfalls für den anderen Teil gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGb unverbindlich sein kann.

All dies kann man im konkreten Einzelfall durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

@bjo

Der Widerspruch gegen die erhöhten Preise ist wichtig.
Die Preiserhöhung ist nie egal, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass wirksam ein Recht zur einseitigen Preisfestsetzung eingeräumt wurde und sich die Ermessensentscheidung bei  der Ausübung eines solchen Rechts in den Grenzen der Billigkeit bewegt, was im Zweifel durch ein Gericht zu prüfen ist.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz