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Autor Thema: RWE-Antwort auf Urteil LG Dortmund  (Gelesen 3216 mal)

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Offline userD0010

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RWE-Antwort auf Urteil LG Dortmund
« am: 28. März 2008, 13:15:08 »
Im Schriftverkehr mit dem EVU RWE wurde auf die Klage der Verbraucherzentrale NRW am LG Dortmund hingewiesen und angemerkt, dass im Urteil verschiedene, in der Vergangenheit vorgenommene Gaspreisanpassungen für unwirksam erklärt wurden.
Ich möchte dem Forum eine Antwort des EVU nicht vorenthalten und zitiere wie folgt:

\"Das Gerlicht hat EVU`s grundsätzlich die Möglichkeit zugestanden, Preisanpassungen -auch bei unwirksamen Preisanpassungsklauseln- vornehmen zu können. Es vertritt allerdings die Auffassung, die RWE Westfalen-Weser-Ems AG hätte die von dem Verfahren betroffenen Preiserhöhungen nicht hinreichend konkret begründet. Die Ausführungen des Gerichts sind unserer Ansicht nach im vorgenannten und in weiteren Punkten nicht schlüssig, insbesondere, da wir die ergriffenen Preiserhöhungen jeweils ausreichend begründet haben. Daher haben wir gegen das Urteil Berufung zum OLG Hamm eingelegt. Die Entscheidung des LG Dortmund ist somit nicht rechtskräftig.

Rein vorsorglich möchten wir auch bereits jetzt darauf hinweisen, dass von dem Verfahren vor dem LG Dortmund nur die Gaspreisanpassungen  umfasst sind, die aufgrund der streitgegenständlichen Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen vorgenommen worden sind. Unsere im streitigen Zeitraum genutzten Gaslieferverträge enthalten schon wegen der Zusammenführung verschiedener Versorgungsgebiete unterschiedliche Preisanpassungsklauseln. In jedem konkreten Einzelfall ist daher zu prüfen, ob der Gasliefervertrag die vom Gericht bewerteten Preisanpassungsklauseln als Grundlage der Preiserhöhung enthält.
Wir gehen davon aus, dass die Rechtsauffassung des LG Dortmund in der nächsten Instanz keinen Bestand haben wird. Unsere Preisanpassungen halten wir nach wie vor für wirksam.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihr Schreiben insofern zur Kenntnis nehmen, uns aber nicht in der Lage sehen, vor Rechtskraft des Urteils im laufenden Verfahren andere Aussagen oder gar Zusagen zu treffen.
mfg
i.A.  i.A.\"

 

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