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Autor Thema: Grundgebührerstattung nach Reduzierung der Kesselleistung  (Gelesen 4381 mal)

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Offline norma

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Guten Tag,

im August 2004 habe ich meine Heizung ausgetauscht. Statt 39 KW Kesselleistung habe ich seit dem nur noch 24 KW Kesselleistung. Dies habe ich meinem Versorger nicht angezeigt, da mir zu dem Zeitpunkt nicht bewußt war, dass die Grundgebühr abhängig von der Kesselleistung ist. Im Februar 2008 fiel mir der Sachverhalt auf. Im Ergebnis habe ich seit August 2004 ca. 500 Euro zuviel an Grundgebühr bezahlt.

Diese habe ich von meinem Versorger zurückgefordert.

Dieser antwortet: Laut Vertrag hätte ich die Reduzierung unmittelbar anzeigen müssen, da ich dies nicht getan habe, will man mir \"kulanterweise\" die zuviel bezahlt Grundgebühr für 2007 erstatten (135 Euro zzgl. Mehrwertsteuer).

Ich bin der Meinung, dass ich aufgrund eines Irrtums (nicht Wissen) die Reduzierung nicht angegeben habe. Hätte ich die Kesselleistung erhöht, wäre der Versorger sicherlich auf mich zugekommen und hätte im Nachhinein eine Nachzahlung seit dem Umstellungszeitpunkt in 2004 gefordert. Für mich liegt hier eine \"ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB des Versorgers vor\", aus der ich einen Anspruch auf Erstattung der vollständig zuviel bezahlten Grundgebühr herleite.

Dieser hält mir allerdings jetzt, nach einigem Schriftverkehr entgegen, dass meine verspätete Meldung dazu geführt hat, dass er wiederum bei seinem Zulieferer eine Leistung abgefordert hat, die in dieser Größenordnung nicht erforderlich gewesen wäre, aber natürlich Kosten verursacht hat.

Da fehlen mir als Leihe jetzt Informationen:
Muss ein Versorger Vorleistungen aufgrund der ihm gemeldeten KW-Leistungen seiner Abnehmer vorhalten ? Wenn ja, was kostet das pro KW-Stunde Kesselleistung pro Monat ?

Zieht mich der Versorger hier über den Tisch oder muss ich eine Regelung in Form einer Kulanzzahlung für 2007 als fair betrachten ?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.

Offline bjo

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Grundgebührerstattung nach Reduzierung der Kesselleistung
« Antwort #1 am: 24. März 2008, 20:48:30 »
Hallo,
Grundgebühr abhängig von der Kesselleistung?
Das ist mir neu!?
Bisher dachte ich immer, die Grundgebühr ist abhängig vom Verbrauch?!
Kannst du mal den Vertrag hier reinstellen oder mailen!

Offline kamaraba

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Grundgebührerstattung nach Reduzierung der Kesselleistung
« Antwort #2 am: 24. März 2008, 21:41:05 »
@bjo

gibt es wohl, z.B. in KA.
Die ersten XX kWh und danach jedes weitere kWh.
Nennt sich Grundpreis nach Kesselnennleistung.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline bjo

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Grundgebührerstattung nach Reduzierung der Kesselleistung
« Antwort #3 am: 24. März 2008, 22:50:19 »
Zitat
Original von kamaraba
@bjo

gibt es wohl, z.B. in KA.
Die ersten XX kWh und danach jedes weitere kWh.
Nennt sich Grundpreis nach Kesselnennleistung.

danke wieder was gelernt!
Ob diese  Art von Grundpreisberechnung rechtens ist möchte ich bezweifeln!

- Grundpreis nach abgenommender Menge kann ich ja noch verstehen
aber
- Grundpreis nach möglicherweise abgenommende Menge halte ich für
zweifelhaft

Offline Netznutzer

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Grundgebührerstattung nach Reduzierung der Kesselleistung
« Antwort #4 am: 25. März 2008, 00:46:15 »
Hallo,

ich kenne Rechnungen von versch. Versorgern die ihren Grundpreis nach der installierten Kesselleistung berechnen. Da steht ganz klar ersichtlich auf der Rechnung, z.B. in deinem Fall, 39 kW X x,xx € = xx,xx €. Die Rechnungen wurden anscheinend von dir akzeptiert. Somit ist die Kulanz deines Versorgers schon ok. Bestimmt steht in deinem Versorgungsvertrag, dass Änderungen der Heizkesselleistung mitgeteilt werden müssen. Dies hast du versäumt. Ferner hast du den Rechnungen nicht widersprochen. Dass der Versorger/Netzbetreiber entsprechend der installierten Kesselleistung Gas vorhalten muss, ist richtig. Die Netznutzung beim vorgelagerten Netzbetreiber richtet sich nach dieser. Ob dein Versorger bei der Leistungsbestellung um 15 kW reduziert hätte, wenn er von der Umstellung eher erfahren hätte glaube ich zwar nicht, aber bezahlt hat er die Leistung, auch wenn sie nicht gebraucht wurde.

Gruß

NN

Offline superhaase

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Grundgebührerstattung nach Reduzierung der Kesselleistung
« Antwort #5 am: 25. März 2008, 10:25:26 »
Stimme Netznutzer zu.
Der Versorger hat Recht.
8) solar power rules

Offline Cremer

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Grundgebührerstattung nach Reduzierung der Kesselleistung
« Antwort #6 am: 25. März 2008, 15:34:17 »
@norma,

war bei meiner Mutter ebenfalls so. Ich hatte 2005 festgestellt, dass die zugrundeliegende Grundlesitung zu hoch war.

Sie hatte 1999 einen neuen Gaskessel mit weniger Leistung erhalten. Ferner wurde  seinerzeit die Kesselleistung aus den beiden Wohnungeinheiten getrennt (war früher zusammen günstiger gewesen).

Meine Mutter hatte 2005 Widerspruch eingelegt und erhielt rückewirkend für 6 Jahre die Grundgebhr inkl. Zinsen  von ca. 1000 € erstattet 8)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Netznutzer

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Grundgebührerstattung nach Reduzierung der Kesselleistung
« Antwort #7 am: 26. März 2008, 17:16:03 »
@ Cremer

Herr Cremer, dass Sie der Meinung sind, dass ein Trennen von Kesselleistung durch das beauftragte EVU bzw. akredetierten Dienstleister genau das Gleiche ist, wie in dem beschriebenen Fall, wo jemand ohne Wissen des Versorgers seine Heizanlage verkleinert hat, lässt tief blicken. Dass es Netze und Vertriebe gibt, haben Sie schon gehört, oder? Dass Vertriebe für die bestellte Leistung ebenfalls Entgelt an den Netzbetreiber zu bezahlen haben, gleich, ob die Leistung abgernommen wurde oder nicht, auch schon gehört? Was würde wohl E-Wie-Einfach als poitentieller Lieferant in dem beschriebenen Fall machen? Geld zurückerstatten? Wohl kaum!

Gruß NN

 

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