Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 41% erhöht seit 2004 !!!  (Gelesen 7784 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Backbeat2

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
41% erhöht seit 2004 !!!
« am: 27. November 2007, 09:16:50 »
Habe mal durchgerechnet was Gasversorgung Westfalica an Preiserhöhung seit 2004 macht.

Der Grundpreis für die gleiche Heizungsanlage ist mit eingerechnet!
Macht stolze 41 Prozent Preiserhöhung seit 2004!!!

Da Westfalica zu EON gehört ist es nicht verwunderlich, das die Gewinne von EON explosionsartig gestigen sind...

Gut das ich mich dagegen wehre.

In Zahlen ausgedrückt :
Wenn ich jetzt 110Euro für meine Heizung im Monat bezahle, müsste ich bei einem Einspruch und den Preisen von 2004 nur knapp 65 Euro im Monat zahlen.

Offline Zottel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 118
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
41% erhöht seit 2004 !!!
« Antwort #1 am: 27. November 2007, 10:00:57 »
Bist du in der Grundversorgung oder eventuell in einem Sondervertrag??

Wenn SV dann solltest du vielleicht nochmal rechnen.  ;)

Offline cawa

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
41% erhöht seit 2004 !!!
« Antwort #2 am: 27. November 2007, 22:51:05 »
Hallo Backbeat2,
Hallo Zottel,

erstmal ist es wohl inzwischen egal wie man rechnet, ob Sondervertrag oder Grundversorgung spielt wirklich keine Rolle mehr, zumindest was den Punkt Preissteigerung angeht. Auf die 41% bin ich leider nicht gekommen. Aber eine andere Zahl habe ich noch für euch, schon die Steigerungsrate von 115% beim Grundpreis in diesem Jahr vergessen?

Durch den milden Winter 2006/07 habe ich fast 1/3 weniger Gas benötigt und soll trotzdem fast die selbe Summe wie in den Vorjahren zahlen! Dazu muss ich doch nichts mehr hinzufügen, oder?

Ich habe natürlich wieder Einspruch gegen die Jahresabrechnung 2007 gestellt, wie immer! Und warte jetzt auf die Reaktion der Westfalica!



MfG
cawa

Offline Zottel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 118
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
41% erhöht seit 2004 !!!
« Antwort #3 am: 28. November 2007, 05:16:57 »
Moin Cawa,

so ganz egal ist es nicht wie man rechnet.  ;)

Solltest du einen Sondervertrag haben, so wäre es fraglich ob der EV überhaupt eine juristisch sichere Klausel in den AGBs hat wonach er den Preis einseitig bestimmen darf. Das ist meistens gar nicht der Fall.

Einfach(er) ausgedrückt.
Keine wirksamen AGBs, kein Recht auf Preisanpassungen des Energieversorgers.

Daraus folgt: Nochmal rechnen mit den Preisen die im Sondervertrag stehen.

Viel Erfolg.

Offline Backbeat2

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
41% erhöht seit 2004 !!!
« Antwort #4 am: 29. November 2007, 15:14:29 »
Sondervertarg habe ich keinen, es ist der ganz normale Erdgas Midi !
Habe ja extra dem Sondervertrag wiedersprochen!

Habe heute einen Rückruf bekommen, wegen meiner Abschlagszahlung.
Ich sollte nach deren Rechnung einen Abschlag von 130Euro bezahlen, bezahle aber im moment nur 70 und komme damit nach meinen Preisen von 2004 auch hin ( Nachzahlung unter 100 Eu). Die Frau am Telefon war sehr unfreundlich und wollte perdu nicht eine Abschlagszahlung auf die alten Werte vornehmen.

Was soll ich machen? Einen weiteren Einspruch? Abschlagszahlung nach meiner alten Rechnung beibehalten??

Offline cawa

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
41% erhöht seit 2004 !!!
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2007, 19:14:46 »
Hallo Backbeat2,

also wenn Du grundsätzlich Widerpruch nach §315 BGB eingelegt hast, musst Du ja auch der Jahresabrechnung  2007 widersprechen, da diese sich ja an den aktuellen Tarifen orientiert bzw. vom Versorger berechnet wurde.

Auf keinen Fall darfst du den neuen Abschlag oder Nachzahlungen bezahlen, das wäre dann eine Zustimmungserklärung, überweise einfach den alten Abschlagsbetrag wie gehabt. Ferner solltest Du natürlich das ganze schriftlich machen, und den Versorger vorrechnen wie Du auf den Betrag (ggf. neuen Abschlagsbetrag) gekommen bist.

Am besten nutzt man dazu Musterbriefe von Verbraucherzentralen oder hier vom Bund der Energieverbraucher. Auch einige Vereine wie Gaspreise runter Westfalen (http://www.gaspreis-runter-westfalen.de/) haben dazu Beispiele.

Wichtig ist auch auf jeden Fall weiterhin zu zahlen, ansonsten wird man ganz schnell zum Zahlungsverweigerer, und damit machts Du es dem Versorger ziemlich leicht gegen dich vorzugehen. Und das hat dann nichts mehr mit dem eigentlichen Widerspruch zu tun.

Im übringen mit dem Service Personal braucht man nicht zu diskutieren, sind zwar nett und immer freundlich, bringt aber rein nichts! Und evtl. Absprachen kann man nicht nachweisen, wenn es schief gehen sollte. Am besten alles schriftlich, per Einschreiben und mit entsprechenden Fristen und auf die Reaktion abwarten!


mfg
cawa

Offline Backbeat

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
41% erhöht seit 2004 !!!
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2007, 21:20:46 »
Heute wieder was im Briefkasten... Androhung von Mahnkosten und die Androhung eines Musterverfahrens wenn nicht bis ende des Jahres gezahlt wird.

Habe schon von einigen gehört, das sie den Wiederstand aufgegeben haben.

Offline cawa

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
41% erhöht seit 2004 !!!
« Antwort #7 am: 18. Dezember 2007, 00:01:01 »
Hallo Backbeat,

halte das ganze für einen großen Bluff! Ich werde mich auf jeden Fall verklagen lassen, wenn es dann soweit kommen wird. Das sehe ich nämlich noch gar nicht!

Und wenn man sich im Vorfeld darauf vorbereitet, kann man auch nicht mehr überrascht werden. Ich mache mir doch nicht seit 3 Jahren diese Mühe und gebe dann einfach auf!

Abgesehen davon habe ich bis zum heutigen Zeitpunkt keine rechtskräftige Mahnung erhalten, also sehe dem allem gelassen entgegen!

MfG
cawa

P.S. Sollte ich vor Gericht verlieren, dann sehe ich das auch Sportlich! Hauptsache man war dabei! Kann ja nicht jeder von sich behaupten!  :D

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz