Hallo Backbeat2,
also wenn Du grundsätzlich Widerpruch nach §315 BGB eingelegt hast, musst Du ja auch der Jahresabrechnung 2007 widersprechen, da diese sich ja an den aktuellen Tarifen orientiert bzw. vom Versorger berechnet wurde.
Auf keinen Fall darfst du den neuen Abschlag oder Nachzahlungen bezahlen, das wäre dann eine Zustimmungserklärung, überweise einfach den alten Abschlagsbetrag wie gehabt. Ferner solltest Du natürlich das ganze schriftlich machen, und den Versorger vorrechnen wie Du auf den Betrag (ggf. neuen Abschlagsbetrag) gekommen bist.
Am besten nutzt man dazu Musterbriefe von Verbraucherzentralen oder hier vom Bund der Energieverbraucher. Auch einige Vereine wie Gaspreise runter Westfalen (
http://www.gaspreis-runter-westfalen.de/) haben dazu Beispiele.
Wichtig ist auch auf jeden Fall weiterhin zu zahlen, ansonsten wird man ganz schnell zum Zahlungsverweigerer, und damit machts Du es dem Versorger ziemlich leicht gegen dich vorzugehen. Und das hat dann nichts mehr mit dem eigentlichen Widerspruch zu tun.
Im übringen mit dem Service Personal braucht man nicht zu diskutieren, sind zwar nett und immer freundlich, bringt aber rein nichts! Und evtl. Absprachen kann man nicht nachweisen, wenn es schief gehen sollte. Am besten alles schriftlich, per Einschreiben und mit entsprechenden Fristen und auf die Reaktion abwarten!
mfg
cawa