Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung

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Wasserwaage:
ich glaube so wird das gaze nix.... zuviel was noch konfus anmutet und nicht zusammenpasst.

deswegen nochmal: suchen sie sich jemanden der sich auskennt und lassen sie denjenigen mal über die unterlagen (vertrag, schriftverkehr, rechnungen, rechnungskorrekturen) drüberschauen.

[wenn sie niemanden finden und die möglichkeit haben die sachen einzuscannen, dann können sie die unterlagen auch gerne mir geben und ich schaue mal drüber]

Netznutzer:
Hi Roger,

dies wird mein letzter Beitrag, bis mehr Klarheit durch dich verschafft wird.

Ich gebe bei Verivox 80.000 kWh Jahresverbrauch ein und bekomme vo EV Schwerin einen Jahresbeitrag von 12.632 € = 1.050,- Abschlag im Monat bei 12 Abschlägen. Selbst der von dir so arg kritisierte Anbieter EON Avacon nimmt \"nur\" 14.352,- € = 1.200 € Abschlag bei 12 Abschlägen/Jahr. Bei 1.800 € im Jahr wäre deine Jahresrechnung ca. 21.600 €/Jahr.

Es mag ja sein, dass Versorger nicht ordentlich arbeiten, aber deine Zahlen passen nun absolut nicht zusammen. Der Avacon Tarif ist von 2008, d.h., der von dir seit Oktober zu zahlende war seinerzeit wahrscheinlich noch preiswerter.

Ich stelle noch eine letzte Spekulation in den Raum. Vielleicht ist durch dein verringertes Verbrauchsverhalten eine Klausel im SV-Vertrag gezogen worden, die sinngemäß lautet: Wenn 100.000 kWh nicht erreicht werden, wird der Vertrag nach Gewerbetarif XY abgerechnet, mit erhöhter Konzessionsabgabe, höheren Netzentgelten usw.

Wenn dies der Fall wäre ist auch klar, warum der Anwalt empfiehlt zu zahlen.

Soweit,

Gruß

NN

Roger:
Vielen Dank für das Angebot.
Es sind mindesten 60 Seiten

Ich kann aber mal die Aufstellung und 2 Rechnungen neu und alt schicken.

Roger:
Hallo zusammen,
habe mich lange nicht sehen lassen.
Nun möchte ich mal über den weiteren Verlauf meiner Story informieren.
E.ON Avacon lehnte ja eine Ratenzahlung ab.
Wenig später kam ein Mahnbescheid !
Es wurde sofort Widerspruch eingelegt.
Nun kam gestern plötzlich eine Zusage der Ratenzahlung und gleich freundlicherweise euin Vordruck zum Widerruf des Widerspruchs.
Bedingung der Ratenzahlung ist, Widerruf des Mahnbescheids.
E.ON Avacon will dann einen Vollstreckungsbescheid erlassen und diesen zu den Akten legen !!!!
Was haltet Ihr davon ?
Ich meine mal das Sie nun gemerkt haben, dass Sie wohl doch kein Recht vor Gericht bekommen werden und wollen nun dieses Verfahren so umgehen !

Thomas S.:
Ein Vollstreckungsbescheid ist jederzeit VOLLSTRECKBAR. Keine gute Lösung, so etwas ohne Not zuzulassen.

Eine Ratenzahlung an so eine Bedingung zu knüpfen ist nach meiner Einschätzung sogar sehr fragwürdig, wenn nicht sogar sittenwidrig.

Denn trotz Ratenzahlung können die jederzeit zugreifen - und im Zweifel machen die das auch.

Weiß nicht recht... Ratenzahlung sofort beginnen? Geht so etwas, auch wenn die eigentlich nicht wollen? Wenn Du die Rechnung begleichen willst, dann zahle eben so gut Du kannst.

Aber nichts zurücknehmen, schon gar nicht den Einspruch!

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