Hallo, hoffentlich kann mir jemand helfen.
Ich möchte den Anbieter wechseln und habe derzeit einen Vertrag mit einem BHKW-Betreiber, der zwar einen Preisnachlass signalisiert hat, nun aber offensichtlich nicht mehr mag.
Im bestehenden Vertrag habe ich in 2001 eine Kündigungsklausel unterschrieben, die besagt, dass ich nur jeweils bis 30. September zum Ende des kommenden Jahres kündigen kann.
Das wären im ungüstigsten Fall 23 Monate und 30 Tage Kündigungszeit.
Kann (oder darf) mir hier jemand sagen, ob diese Klausel einer rechlichen Nachprüfung Stand halten würde?
Bin gespannt.....