Liebe Mitstreiter,
jetzt wird mir langsam doch mulmig.....
Nachdem ich letztes Jahr August auch Widerspruch gem. §315 BGB bei meinem örtlichen Energieversorger (SÜC Coburg) eingelegt habe, scheint sich nun etwas zu tun.
Ich habe immer die Musterschreiben vom Bund der Energieverbraucher verwendet und bisher hat alles hervorragend geklappt.
Mitte Juni bekam ich eine erneute Zahlungsaufforderung der mittlerweile aufgelaufenen Beträge (ca. 350.- €), mit Begründung, dass am 13.06. das lang erwartete BGH Urteil gefallen ist, bla, bla, bla,.....
Habe das natürlich auch mit dem entsprechenden Musterschreiben beantwortet und als Reaktion kam diesen Montag, 23.07. eine konkrete Androhung der Versorgungssperre zu heute, 27.07.2007. Ich habe dann die SÜC abermals angeschrieben, mit Verweis, dass beim BGH Urteil bisher nur die Pressemitteilung existiert, gem. den Vorgaben vom Bund der Energieverbraucher und das die Versorgungsandrohung zurückgenommen werden muss. Antwort der SÜC: Sie halten weiterhin an der Versorgungssperre fest.....
Ich bin dann gestern zum Amtsgericht Coburg und habe eine einstweilige Verfügung gegen die Versorgungssperre beantragt, alle Unterlagen beigefügt, Schutzschrift, usw. - genau wie vorgegeben.
Nachdem die Richterin gestern bis 16 Uhr noch nichts entschieden hatte, habe ich heute morgen 8.05 Uhr beim Gericht nachgefragt und mir sagte die Sekretärin, dass die Richterin Termin anberaumt hätte - nächsten Donnerstag, 02.08., 14.00 Uhr.
WAS HEISST DENN DAS BITTESCHÖN?
?? Ist das eine mündliche Verhandlung wegen der Versorgungssperre??? Wurde meine einstweilige Verfügung abgelehnt???
Die Sekretärin sagte mir, das wohl die SÜC auch eine Schutzschrift an das Gericht gegeben hätte...
Wie muß ich mich denn nun verhalten?? Langsam wird mir etwas mulmig zumute.
Jetzt habe ich 1 Jahr dem Druck standgehalten, aber wenn es jetzt wegen 350.- Teuro schon vor Gericht geht....
BITTE HELFT MIR MIT EUREM RAT.
Danke im voraus,
Martin