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Stromsperre wegen Schlussrechn. nach Anbieterwechel ???

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LordRon:
Hallo,

ich habe letztes Jahr den Stromanbieter gewechselt. Bekam danach eine hohe Schlussabrechn. die ich nicht bezahlen konnte. Eine Ratenzahlung wurde uns nicht erlaubt. Ich bin selbst. Alleinverdiener mit Hausfrau und 2 kleinen Kindern.
Nun droht mir der Altanbieter mit Sperre. Ich zahle bei dem neunen ordentlich. Keine Rückstände. Kann der Altanbieter den Zähler sperren, für den jetzt bei dem neuen Anbieter ein Vertrag besteht und auch bezahlt ist ??
Wie müsste ich ggf. vorgehen um dafür eine Einstweil. Verf. zu erwirken.
Bitte erklärt mir das ausführlich weil ich bisher damit nicht zu tun hatte.
Ich danke Euch !!
Schöne Grüße
Ronald

bjo:
Hallo,
klären ob die Abschlußrechnung überhaupt korrekt ist.
Ich kann mir das kaum vorstellen, denn wenn nicht der Stromverbauch explodiert ist, müßte das mit den Abschlägen ja in etwa passen.
Falls die Rechnung in allen Punkten stimmen sollte, mal zusammen mit jemanden von der Verbraucherzentrale zum Anbieter gehen!

PS: wenn sich der Zähler im eigenen Haus bzw. in der eigenen Wohnung
befindet schriftlich Hausverbot erteilen!

svenbianca:
@ bjo

der Kunde ist doch schon gar nicht mehr bei seinem Grundversorger und kann daher nicht von Ihm gesperrt werden. Der Liefervertrag besteht ja mit der neuen Firma.

Ich gehe doch davon aus, dass LordRon die Rechnung geprüft hat, als er Sie damals bekommen hat, aber vielleicht schreibt er ja kurz warum die Rechnung so hoch ausgefallen ist, obwohl es mit der eigentliche Frage ja nichts zu tun hat.

Kampfzwerg:
@LordRon

f a l l s  der Altvertrag rechtswirksam gekündigt worden ist und ein Neuvertrag rechtswirksam bei einem anderen Versorger abgeschlossen wurde, kann der Alt-Versorger seine Forderungen nicht ernsthaft per Versorgungssperre durchsetzen wollen.
Es fehlt dann schlicht an einer Rechtsgrundlage für eine Versorgungssperre, denn es gäbe keinen Vertrag (mehr)!

Ich würde es aber für sinnvoll halten, dass der genaue Wortlaut dieses Schreibens hier eingestellt werden würde!!!
Dann gäbe es wahrscheinlich auch genauere Antworten!

LordRon:
Hallo, ja der Altvertrag ist rechtswirksam gekündigt worden.
Der Altanbieter (En.... Sachsen) hat mir eine richtige Schlußrechnung gestellt. Schlußrechn. bekommt man ja nur wenn wirklich schluß ist. Der neue hat mir ein Begrüßungsschreiben geschickt und ich hab 1/4 Jährl. die Rechnung bezahlt.
Die Höhe der Schlußrechnung knapp 1000€ sind die kurz vorher ergangene Jahresrechnung die wegen eines versehentl. zu niedrigen Abschlags und eines Mehrverbrauchs und der gestiegenen Preis so hoch war und noch der kurz danach gekommenen Schlußrechnung.
Da ich beim neuen die Rechn. ordentlich bezahle ist halt meine Sorge das der Altanbieter die En.. den Zähler sperren kann. wegen der Altschuld. ABer ich hab ja für die jetztige Zeit rechtmässig Strom zu erhalten da ich ja auch beim neuen bezahlt habe. Bitte gebt mir ggf. was rechtliches dazu was ich verwenden könnte.
Dankeschön

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