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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen

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svenbianca:
@ RR-E-ft  

also dann doch Holz nehmen, ist aber nur eine Frage der Zeit wann dann die RWE Forest AG seinen Betrieb starten will. Alles aus einer Hand!!!! Zuviele Angebote verwirren doch auch nur.

RR-E-ft:
Alles aus einer Hand, alles in eine Hand...
Wirksamer Wettbewerb setzt anderes voraus.

Dede1:
@ RR-E-ft

eine solche Meinung habe ich mit keinem Wort vertreten, ich kann leider auch nicht erkennen, waraus Sie das ableiten.
Vielmehr wollte ich nur damit sagen, das der Beweis des gesetzwidrigen Preismissbrauchs anscheinend nicht ganz so einfach ist.

Aber ich merke jetzt, worauf Sie im vorherigen Post  angespielt haben.

--- Zitat ---Möglicherweise ist das Denken zuweilen zu einfach strukturiert.
--- Ende Zitat ---
und Tschüss

RR-E-ft:
Was sollte denn eine Gewinnabschöpfung durch den Staat rechtfertigen, wenn ein gesetzeswidriger Preismissbrauch vor Gericht nachgewiesen ist und somit zugleich dem Grunde nach feststeht, dass den einzelnen Kunden deshalb entsprechende Schadensersatzansprüche zustehen?

Warum sollte das Geld in diesem Fall nicht an die Kunden zurück, von denen es kommt?

Wenn der gesetzwidrige Preismissbrauch abgestellt ist, also auch § 2 Abs. 1 EnWG Rechnung getragen wird, gibt es keinerlei Grund, den Versorgungsunternehmen die Subventionierung der Preise für bedürftige Kunden aufzugeben.

Träger der Sozialhilfe ist der Staat.

Der Bäcker an der Ecke wird ja - vollkommen zu Recht - auch nicht vom Staat verpflichtet, Bedürftigen das Brot billiger zu verkaufen.

Oder sollten etwa Bedürftige wieder mit Lebensmittelmarken ausgestattet werden, die sie  berechtigen, Lebensmittel generell vergünstigt einzukaufen? Wenn ja, überall oder nur in besonderen Läden? Wer gleicht die Differenz zum regulären Kaufpreis ggf. wie aus?

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Was sollte denn eine Gewinnabschöpfung durch den Staat rechtfertigen, wenn ein gesetzeswidriger Preismissbrauch vor Gericht nachgewiesen ist und somit zugleich dem Grunde nach feststeht, dass den einzelnen Kunden deshalb entsprechende Schadensersatzansprüche zustehen?
--- Ende Zitat ---
Nichts - denke ich.
Und so wird es den E.ON-Anwälten wohl auch nicht schwer fallen, einen derart massiven staatlichen Eingriff in den E.ON-Besitz abzuwenden.

Der Staat kann E.ON aber natürlich vorwerfen, dass sie ihre Pflichten als Betreiberin zur (langfristigen) Sicherung der Versorgungsicherheit durch Instandhaltung der Infrastruktur in grober Weise verletzt hat und das Unternehmen zwecks Schadensersatz in Haftung nehmen.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Warum sollte das Geld in diesem Fall nicht an die Kunden zurück, von denen es kommt?
--- Ende Zitat ---
Dies beides schliesst sich nicht aus.
Es ist zu erwarten, dass auch im denkbar günstigsten Verlauf etwaiger (Kartell-)Verfahren nur ein Teil der Kunden ihre Ansprüche geltend machen wird und die seitens E.ON tatsächlich zu leistenden Rückerstattungen nicht übermäßig hoch ausfallen werden.

Für Bußgelder, Schadensersatz, üppige Gewinne und dergleichen wird noch genug übrig bleiben - und zwar ohne dass Herr Bernotat auch nur auf einen Cent seiner millionenschweren Abfindung wird verzichten müssen ;)


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn der gesetzwidrige Preismissbrauch abgestellt ist, also auch § 2 Abs. 1 EnWG Rechnung getragen wird, gibt es keinerlei Grund, den Versorgungsunternehmen die Subventionierung der Preise für bedürftige Kunden aufzugeben.

Träger der Sozialhilfe ist der Staat.
--- Ende Zitat ---
Sehe ich auch so.
Bei der Einführung von Sozialtarifen müsste der Staat den Unternehmen letztlich auch die Höhe der Tarife und den genauen Kreis aller Anspruchsberechtigten vorschreiben, denn in dem Hartz-IV-Regelsatz sind die Energiekosten ja bereits enthalten.

Die Unternehmen würden die dadurch verursachten Mindereinnahmen natürlich - wie immer in einer intransparenten und nicht nachvollziehbaren Weise - auf die übrigen Verbraucher abwälzen.

Dies wäre im Ergebnis nichts anderes als Steuern zu erheben und an Bedürftige weiterzuleiten; nur mit dem Unterschied, dass dabei schon wieder etwas bei E.ON hängen bleibt.

Wenn der Staat nicht Willens oder in der Lage ist, die ungebremste Preistreiberei zu beenden, dann muss er den Hartz-IV-Empfängern eben eine Energiezuschuss zahlen bzw. den Bedarfssatz erhöhen. Von nix kommt nix.

Gruss,
ESG-Rebell.

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