Sonstiges > Der Wasserpreis
Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
tangocharly:
Hm, sehr aktuell, wie mir scheint ?!
siehste da
rkausg:
@ tangocharly
kurz aber kryptisch!
Was finden Sie aktuell oder eben nicht?
Nur die Verlinkung auf die Preisübersicht des ZVO von 2009 ist wohl kaum ein hilfreicher Beitrag eines Foren_Königs zum Problem, dass ein Wasserversorger \"willkürlich\" seine Preisstruktur verändern kann.
Aber immerhin hat mein gestriger Beitrag gezeigt, dass Sie das Forum nach aktuellen Beiträgen durchsehen und evtl. endlich das Thema Wasserpreise mal ins Blickfeld rückt.
@ all:
Vielleicht äußern sich ja auch mal andere Foren-Größen zu diesem Thema.
Ansonsten können sich \"Wasser-Rebellen\" auch noch auf den Seiten des Deutschen Konsumentenbundes informieren. Wobei mir nicht ganz klar geworden ist, wer sich dahinter verbirgt.
Gruß aus dem Norden
rkausg
Cremer:
@rkausg,
den Wasserpreisen der SW KH widerspreche ich bereits seit 2007 und erstelle im Zusammenhang der Jahresrechnungen bei Strom und Gas auch für Wasser meine eigene Jahresrechnungen.
Die SW KH hatten im Feb. 2007 einen zusätzlichen Staffelpreis ohne ausreichende Begründung, also willkürlich :D eingeführt.
Ab 2010 habe ich die Wasserpreise von 2,29 €m³auf 1,73 €/m³ eingekürzt. Die SW Kh verlangen nämlich in einer Gemeinde ihres versorgungsgebietes von den Bürgern nur 1,73 €m³
Die SW KH haben die höchsten Wasserpreise in Rheinland-Pfalz.
tangocharly:
--- Zitat ---Original von rkausg
@ tangocharly
kurz aber kryptisch!
Was finden Sie aktuell oder eben nicht?
Nur die Verlinkung auf die Preisübersicht des ZVO von 2009 ist wohl kaum ein hilfreicher Beitrag eines Foren_Königs zum Problem, dass ein Wasserversorger \"willkürlich\" seine Preisstruktur verändern kann.
Aber immerhin hat mein gestriger Beitrag gezeigt, dass Sie das Forum nach aktuellen Beiträgen durchsehen und evtl. endlich das Thema Wasserpreise mal ins Blickfeld rückt. rkausg
--- Ende Zitat ---
Haben Sie denn auf der homepage des Versorgers eine aktuellere Preismitteilung entdeckt ?
Die Diskussion über das Thema \"Willkür\" überlasse ich derzeitig Anderen.
Die Thematik \"Aktualität\" bezieht sich auf die bedingungsgemäße \"Öffentliche Bekanntmachung\", über die ich in den bisherigen Beiträgen nichts gelesen habe. Vielleicht mal einen Blick in § 1 Abs. 4 AVBWasserV lenken.
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