Hallo RR-E-ft,
erstmal vielen Dank für die Antwort. Es ist natürlich so, dass mich niemand gezwungen hat, Gas aus der Leitung zu entnehmen, allerdings ist es ja im Allgemeinen nicht so, dass man eine Wohnung in komplett abgeschaltetem Zustand übernimmt. D.h. die Heizung war natürlich bei der Übergabe an und wir haben uns am Tag des Einzugs auch mal die Hände gewaschen. In sofern habe ich daher wohl der Grundversorgung durch den Gasanbieter zugestimmt.
Ich bin allerdings bislang davon ausgegangen, dass eben durch eine solche Weiterführung des Vertrags durch Entnahme, ohne dass ein Vertrag unterschrieben wurde, ein Vertragsverhältniss das unter §315 BGB fällt zustande kommt. In Bielefeld habe ich jedenfalls auch nichts anderes getan, als jetzt in Berlin.
Ich verstehe Ihr Posting so, dass es nicht möglich ist, gegen die zu Vertragsabschluss geltenden Preise Widerspruch einzulegen. Ich müsste bis zu einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit warten. Liege ich damit richtig?
Grüße,
Jan