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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor

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ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von arche-noah_de
\"... Gegen die Erhöhung der Einkaufspreise seitens unseres Lieferanten, der E.ON-Hanse, können wir als örtlicher Gasversorger nichts unternehmen, da wir dort auch als Endkunde behandelt werden und somit keinen Einfluss auf die Preise haben.\" (Hervorhebung durch mich!)
--- Ende Zitat ---
In dieser Aussage steckt Zündstoff.

Ist im Vertrag zwischen den Stadtwerken und E.ON-Hanse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für E.ON eingeräumt?
Falls ja: Welchen vertraglichen Ausgleich erhalten die Stadtwerke? Kündigungsrecht? Unbilligkeitseinwand?
Falls nein: Darf E.ON seine Preise überhaupt (in dem Maße) erhöhen?

Hat E.ON-Hanse eine Monopolstellung und nutzt sie diese aus?
Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen (Anzeige beim Kartellamt, Vertragsanfechtung)?
Falls nein: Bemühen sich die Stadtwerke ernsthaft und nachhaltig um einen anderen Lieferanten?

Falls nein: Warum nicht? Sie sind zur Rücksicht auf ihre Kunden und wirtschaftlichem Verhalten verpflichtet!
Falls ja aber erfolglos: Werden andere Lieferanten durch E.ON-Hanse behindert?

Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen?
Falls nein: Warum nicht? s.o.

Akzeptieren die Stadtwerke nicht alle Preise ihrer Vorlieferanten vorbehaltlos und wälzen sie bereitwillig auf ihre Kunden ab?

Um ein Bild zu bemühen: Verhalten sich die Stadtwerke genauso wie eine Glashütte, die das gesamte Gas selbst verbrennen und ihre Erzeugnisse auf dem Weltmarkt anbieten muss?

Und schliesslich: Können die Stadtwerke die obigen Fragen beantworten und durch Beweise belegen?

Gruss,
ESG-Rebell.

Wusel:

--- Zitat ---Original von ESG-Rebell

--- Zitat ---Original von arche-noah_de
\"... Gegen die Erhöhung der Einkaufspreise seitens unseres Lieferanten, der E.ON-Hanse, können wir als örtlicher Gasversorger nichts unternehmen, da wir dort auch als Endkunde behandelt werden und somit keinen Einfluss auf die Preise haben.\" (Hervorhebung durch mich!)
--- Ende Zitat ---
In dieser Aussage steckt Zündstoff.

Ist im Vertrag zwischen den Stadtwerken und E.ON-Hanse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für E.ON eingeräumt?
Falls ja: Welchen vertraglichen Ausgleich erhalten die Stadtwerke? Kündigungsrecht? Unbilligkeitseinwand?
Falls nein: Darf E.ON seine Preise überhaupt (in dem Maße) erhöhen?

Hat E.ON-Hanse eine Monopolstellung und nutzt sie diese aus?
Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen (Anzeige beim Kartellamt, Vertragsanfechtung)?
Falls nein: Bemühen sich die Stadtwerke ernsthaft und nachhaltig um einen anderen Lieferanten?

Falls nein: Warum nicht? Sie sind zur Rücksicht auf ihre Kunden und wirtschaftlichem Verhalten verpflichtet!
Falls ja aber erfolglos: Werden andere Lieferanten durch E.ON-Hanse behindert?

Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen?
Falls nein: Warum nicht? s.o.

Akzeptieren die Stadtwerke nicht alle Preise ihrer Vorlieferanten vorbehaltlos und wälzen sie bereitwillig auf ihre Kunden ab?
--- Ende Zitat ---

Bei uns ist es ähnlich (Stadtwerke mit Vorlieferanten EON Avacon). NATÜRLICH akzeptiert unsere Stadtwerke alle Preise ihres Vorlieferanten EON.  Warum? Ganz einfach: EON ist zu 25% an der Stadtwerke beteiligt und damit wird die Stadtwerke niemals gegen sie aufbegehren.
So einfach ist das.
Sich einfach an den Stadtwerken beteiligen und denen dann das Gas zu überhöhten Preisen verkaufen. Der Endkunde kann dagegen nix machen, da nur die Stadtwerke (die nur die Einkaufspreiseröhungen 1:1 weitergeben) sein Vertragspartner ist.

Echt ein geiles Geschäftsmodell von EON, RWE und Co.

egn:

--- Zitat ---Original von Wusel
Echt ein geiles Geschäftsmodell von EON, RWE und Co.
--- Ende Zitat ---

Aber da gibt es seit dem letzten BGH-Urteil eine neue Handhabe. Der Versorger muss sich um einen günstigen Vorlieferanten bemühen.

u.h.:

--- Zitat ---Original von egn
Aber da gibt es seit dem letzten BGH-Urteil eine neue Handhabe.
Der Versorger muss sich um einen günstigen Vorlieferanten bemühen.
--- Ende Zitat ---
Die Frage ist nur, ob der Versorger dies durch einen \"Zeugenbeweis\" bestätigen KANN
oder ob er dazu konkrete Unterlagen (\"Offenlegung\") vorlegen MUSS!

bjo:

--- Zitat ---Die Frage ist nur, ob der Versorger dies durch einen \"Zeugenbeweis\" bestätigen KANN
oder ob er dazu konkrete Unterlagen (\"Offenlegung\") vorlegen MUSS!
--- Ende Zitat ---

eine Zeugenaussage die sich im nachinein als falsch herrausstellt hat
schwerwiegende Konsequenzen für den der Sie tätigt!
uneidliche Falschaussage oder so?

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