@dodobaerchen1,
grundsätzlich wird alles schriftlich erledigt. Mündliche Absprachen gelten nicht.
Sollte mündlich was vereinbart worden sein, so schreibt man einen Brief mit namentlichen Bezug auf den Mitarbeiter des versorger und bestätigt die mündliche, telefonische Verienbarung indem man alles nochmals schriftlich erläutert.
Sofern Sie nicht im Verzug sind/waren, ist eine Ankündigung einer Sperre e nur rechtens, einen angemessenene gesetzlichen Zeitraum von 14 Tagen ewrfüllt.
Dieser hier würde ich sagen, ist es nicht.
Telefonieren Sie erneut am Montag mit dem Versorger, vereinbaren eine Lösung, welche Sie schriftlich bestätigen und und sehen Sie zu, dass Sie am 15.4. zu Hause sind, damit der Sperrkassierer nicht reinkommt.