Original von marten
Wo war die Lebenserfahrung der Richter beim Urteil vom 13.06.07 in dem sie u.a. von einem einheitlichen Wärmemarkt sprachen.
Gas konkurriert mit Heizöl oder mit anderen Energieträgern.
Wenn Heizöl z.B. günstiger als Gas, dann kauf mir mal eben einen Heizöltank und eine neue Heizungsanlage, verschrotte meine bisherige Heizungsanlage (Gasbrennwerttechnik ), die ca. 1500 € Baukostenzuschuss schreibe ich auch ab usw.
Auch Ihr Kommentar gibt die Urteilsbegründung des BGH wieder einmal verkürzt und damit inhaltlich falsch wieder.
Der BGH hat genau das oben Gesagte
nicht behauptet.
Vielmehr hat er bestätigt, dass Kunden aufgrund ihrer hohen Transaktionskosten eben
nicht mal eben den Energieträger wechseln können.
Ein einheitlicher Wärmemarkt soll aber dadurch bestehen, dass Neu- und Altkunden alle zu
demselben Tarif beliefert werden.
Werden Neukunden durch hohe Preise abgeschreckt, so profitieren folglich davon auch die Altkunden, die nicht wechseln können.
So weit - so logisch - so \"lebenserfahren\".
A B E R:Dieser Wärmemarkt - so er denn besteht - ist weitgehend statisch.
Die Neukunden machen nur ca. 2% der Bestandskunden aus.
98% der Kunden können keinen Preisdruck auf ihren Versorger ausüben.
Pfeifft der Versorger auf ein gutes Neukundengeschäft, so muss er folglich ca. 2% Absatz- und Umsatzrückgang pro Jahr hinnehmen.
Und dies auch nur dann, wenn kein Kunde durch sonstige Zwänge zur Abnahme von Gas (z.B. Bauvorschriften zur leitungsgebundenen Energieversorgung) genötigt wird.
Die Preise dürften aber - vorsichtig geschätzt - schon längst 30% bis 50% überhöht sein.
Würde der Versorger Kampfpreise anbieten, um Neukunden zu gewinnen, so würde ihm dies entsprechend hohe Umsatzeinbußen einbringen.
Soweit zu Theorie und Praxis des Wärmemarkts.
Im Übrigen habe ich dieses Argument in der mündlichen Verhandlung auch zum ersten Mal gehört.
Die Wechselquote von nur 2% war mir damals auch noch nicht bekannt.
Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass mir wohl genauso wenig wie Herrn Waldeyer-Hartz meine obige Erwiderung schon damals eingefallen wäre.
Gruss,
ESG-Rebell.