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Autor Thema: Vorschlag außergerichtliche Regelung?  (Gelesen 5126 mal)

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Offline henk0011

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Vorschlag außergerichtliche Regelung?
« am: 22. Februar 2008, 18:04:31 »
Hallo,

heute kam ein Brief von der DEW. Mir wird der Vorschlag gemacht, ich solle doch den Nachforderungsbetrag unter Vorbehalt zahlen, dann sind sie  (die DEW) bereit zu erklären,  dass ich entsprechend meines individuellen Sachverhalts von evtl. negativen und rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte profitieren werde. Mein Einwand der Unbilligkeit könnte also nicht verloren gehen sondern würde auch bis zum Ausgang der gerichtlichen Musterverfahren berücksichtigt. Die Kosten für das Mahnbescheidsverfahren würden von der DEW übernommen.

Ausgangspunkt sind 4 Musterverfahren, die bei den Gerichten anhängig sind und in Kürze sollen weitere Verfahren eröffnet werden. Bevor sie auch meinen Vorgang deren Anwälten übergäben, möchten sie (DEW) hiermit einen letzten außergerichtlichen Versuch unternehmen, die Angelegeheit mit mir zu regeln.

Was soll ich davon halten, klingt nach einem Versuch, mich über den Tisch zu ziehen denn: Wer zahlt, hat schon verloren.

Gruß
Henk0011

Offline ktown

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Vorschlag außergerichtliche Regelung?
« Antwort #1 am: 22. Februar 2008, 18:26:29 »
Zitat
Original von henk0011Was soll ich davon halten, klingt nach einem Versuch, mich über den Tisch zu ziehen denn: Wer zahlt, hat schon verloren.

Sie sagen es.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Woledo

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Vorschlag außergerichtliche Regelung?
« Antwort #2 am: 27. Februar 2008, 19:14:25 »
Und wenn Du dann vorbehaltlich bezahlt hast und Dich nach der Veröffentlichung eines entsprechenden Urteils auf irgendeine der \"Musterklagen\" berufen willst, wird man Dir sicherlich erklären, dass Dein Fall ein ganz anderer war, so dass das Urteil aus dem Musterverfahren auf Deinen Fall gar nicht anwendbar ist...

So vermute ich es zumindest...  ;)

Ich persönlich bin auf das Angebot der DEW21 jedenfalls nicht eingegangen!
Gruß,
Woledo

 

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