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Bundeskartellamt antwortet auf Heizstrompreiserhöhung in KL

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Mertel Hans:
Bundeskartellamt Stellungnahme zur Preiserhöhung für Wärmestrom
der Technischen Werke, TWK, Kaiserslautern Versorgungs AG auf
mein Schreiben vom 25. Februar d.J.

Sehr geehrter Herr Mertel,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.02.2005, in dem Sie auf  eine Strompreiserhöhung für Wärmestrom durch die Technischen Werke Kaiserslautern hinweisen.
Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das Bundeskartellamt nur dann zuständig, wenn die Wirkung eines wettbewerbswidrigen  Verhaltens über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht. Da das Versorgungsgebiet der Technischen Werke Kaiserslautern ausschließlich in Rheinland-Pfalz liegt, ist die Zuständigkeit der von Ihnen bereits kontaktierten Landeskartellbehörde gegeben.
Gestatten Sie mir folgende allgemeine Ausführungen zum Thema Wärmestrom:
Zunächst ist festzustellen, dass  nur die allgemeinen Tarife der örtlichen Versorger einer Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden unterliegen. Der örtliche Versorger ist nach
§ 10 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, zu diesen Tarifen jedermann an das Versorgungsnetz anzuschließen und zu versorgen. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht für den Bezug von Strom für Speicherheizungsanlagen (§ 9 Abs. 4 Bundestarifordnung Elektrizität). Für diesen Strombezug bieten die örtlichen Versorger ihren Kunden- abhängig von dem Lastverhalten in dem jeweiligen Versorgungsgebiet- Sonderverträge an, deren Konditionen üblicherweise günstiger sind als die Pflichttarife in dem genehmigten allgemeinen Tarif. In letzter Zeit haben die Strompreise allgemein, nach Angaben der betr. Versorgungsunternehmen insbesondere aufgrund gestiegener Stromerzeugungs. bzw- beschaffungskosten, merklich angezogen. Gerade bei den Preisen für Wärmestrom (für Speicherheizungen) hat sich darüber hinaus in den vergangenen Jahren eine Erhöhung staatlicher Abgaben, insbesondere der Stromsteuer, kostentreibend bemerkbar gemacht. Im übrigen dürfte die geringe Wettbewerbsintensität den Stromversorgern die Durchsetzung Preiserhöhungen wesentlich erleichtern.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet eine Preiskontrolle durch das Bundeskartellamt nur in engen Grenzen statt, da eine freie Preisentwicklung als wettbewerbsfördernder Anreiz eine wichtige Grundlage eines freien Wirtschaftssystems ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Rahmen eines funktionierenden
Wettbewerbs durch den gegenseitigen Konkurrenzdruck der auf dem Markt tätigen Unternehmen sich die Preise leistungsgerecht und angemessen entwickeln. Im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle hat das Bundeskartellamt seine Anstrengungen daher auf eine Verbesserung der Wettbewerbssituation konzentriert und in diesem Zusammenhang mehrere Verfahren gegen Stromnetzbetreiber wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Fordern überhöhter Netznutzungsentgelte eingeleitet. Trotz einiger Erfolge konnte sich das  Bundeskartellamt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in wichtigen Punkten jedoch nicht durchsetzen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Bundeskartellamt in einem Fall Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, über die voraussichtlich in den nächsten Monaten entschieden wird.
Seit der Liberalisierung des Strommarktes haben Sie die Möglichkeit, Ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Auch für Kunden mit Wärmespeicherheizung besteht- jedenfalls imZuständigkeitsbereich des Bundeskartellamtes- mittlerweile grundsätzlich die Möglichkeit, den Stromlieferanten zu wechseln.
Allerdings sind Wettbewerber in diesem Marktsegment bislang eher nur in Einzelfällen aktiv geworden.
Viele neue Stromlieferanten haben gegenüber dem Bundeskartellamt erklärt, dass sie angesichts knapper Margen unter den gegebenen Bedingungen von einem Markteintritt in dieses Segment absehen.So ist z.B. die Abwicklung von Stromlieferungen für Wärmestromkunden für den Stromlieferanten auf der Grundlage hierfür entwickelter Lastprofile aufwendiger als bei normalen Haushaltskunden. Möglicherweise kann Ihnen der Verband neuer Energieanbieter (BNE) Adressen von Stromlieferanten nennen, die derzeit an der Belieferung von Wärmestromkunden interessiert sind. Die Adresse des Verbandes lautet: Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin (Internet: www.bne.online.de)
Aufgrund einer EU-Richtlinie beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Einsetzung einer Regulierungsbehörde für die Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze. Mit dieser Aufgabe soll die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation beauftragt werden. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in die parlamentarische Beratung eingebracht, der derzeit kontrovers diskutiert wird.
Zielsetzung des Gesetzes ist eine Verbesserung der Wettbewerbssituation auf den Strom- und Gasmärkten.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes dürfte voraussichtlich Mitte d.J. zu rechnen sein. Ich gehe davon aus, dass gerade im Bereich Wärmestrom die gegenüber den kartellbehördlichen Möglichkeiten erweiterte Befugnisse der Regulierungsbehörde hinsichtlich Vereinfachung und Standardisierung der Netznutzung zu einer Verbesserung der Wettbewerbssituation in diesem  Marktsegment führen können.
Mit freundlichen Grüssen


Anzumerken bleibt:
Dass in Kaiserslautern und Umgebung
kein anderer  Energieversorger Heizungsstrom anbietet.
Die TWK TECHNISCHE WERKE KAISERSLAUTERN VERSORGUNGS AG haben das Monopol für Wärmestrom.

Freundliche Grüße
aus Kaiserslautern
Hans Mertel

RR-E-ft:
@Mertel Hans

Es wird ersichtlich, dass die bisher bestehenden Regelungen nicht ausreichen. Übrigends ist die Stromsteuer aktuell gar nicht gestiegen.

Deshalb bleibt dem Kunden ersichtlich nur die Möglichkeit, sich mit dem Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB gegen Preiserhöhungen selbst zur Wehr zu setzen.

Haben Sie sich schon mit der Verbraucherzentrale RLP wegen des Problems in Verbindung gesetzt.

Ggf. finden Sie auch dort Unterstützung.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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