Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Maverick
@Maverick
Einfache Frage: wenn ich meine Abschlagszahlungen alle eindeutig als Abschlag gekennzeichnet habe, ist das EVU dann berechtigt, diese Abschlagszahlungen mit aus Sicht des EVU ausstehenden Beträgen zu verrechnen?
Gibt\'s darauf eine einfache Antwort hier im Grundsatzbereich?
--- Ende Zitat ---
Hi, war das ein Scherz?
Die Antwort steht doch bereits ganz am Anfang des Threads.
siehe @Christian Guhl
NEIN, dazu ist das EVU nicht berechtigt.
Der Verwendungszweck auf den Überweisungsträgern ist bindend.
Es reicht bis zur Mitte der ersten Seite zu lesen.
Vom Rest bloss nicht verwirren lassen! ;)
Maverick:
@Kampfzwerg,
nee, war kein Scherz.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Beste Grüße,
Maverick
AKW NEE:
@ Maverick
Nach meiner Meinung nein. Viele Versorger verrechnen trotzdem. Der Verrechnung bei jeder Abrechnung widersprechen. Der Abrechnung dann auch als rechnerisch falsch widersprechen und weiter einen Kontoauszug mit dem Nachweis aller geleisteten Zahlungen verlangen.
AKW NEE:
@ Kampfzwerg
In der grundsätzlichen Bewertung des Beitrages von @h.terbeck gebe ich Ihnen/Dir Recht, damit könnte mensch es abschließen. Es gibt aber aus meiner Sicht einen wichtigen Aspekt der bislang nicht zur Sprache kam.
Bei Kunden in der Grundversorgung kann die Billigkeit des Preises im Streitfall nur von einem Gericht festgestellt werden.
Hat @h.terbeck aber einen Sondervertrag mit einer ungültigen Preisanpassungsklausel, kann die Anerkennung eines Preise von Nachteil sein. Wenn der Vertragsbeginn, also Lieferbegin vor 2004 war, könnte mensch den Preis weiter kürzen, wenn er nicht vorher einen Preis als billig anerkannt hätte. Um @h.terbeck tut es mir dabei nicht so sehr leid, aber um seine Mitstreiter, die auf ihn hereingefallen sind. Und der Energieversorger freut sich über so viel Klugheit.
Kampfzwerg:
@AKW NEE
Meine persönliche Meinung über die Qualität von @h.terbecks Aussagen habe ich wohl deutlich (st) zur Kenntnis gebracht. Hoffe ich.
Kennst Du ;) folgendes statement von Joschka Fischer: Mit Verlaub, ...........
Wenn aber tatsächlich ein Mitstreiter die selben Formulierungen wie @h.terbeck verwandt haben sollte - und zwar ohne sich selbst mit der Materie auseinander gesetzt zu haben !!! - dann hat er kein Mitleid verdient.
Falls also wirklich jemand auf diese Aussagen vertraut hat, ohne sie auch nur im Ansatz zu verifizieren....Pech gehabt.
Wie heisst es so schön: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
oder auch
trau, schau, wem?
Du hast natürlich Recht.
Die Anerkennung ! eines \"billigen Preises\" ist allerdings immer von Nachteil. Völlig egal, ob SV oder Tarifkunde.
Im Falle eine SV-Kunden ist sie allerdings meist \"teurer\".
Denn viele SV-Kunden könnten auf die Anfangspreise Ihres Vertrages kürzen. Womöglich sogar auf die Preise des letzten Jahrhunderts. =)
Allerdings müssten sie dazu
1. überhaupt wissen, dass sie SV-Kunden sind
und
2. ein wenig Chuzpe mitbringen!
Also Leute...Recherche ist angesagt!
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